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Zivilverfahren

Zivilverfahren ist der gerichtliche Rechtsstreit über zivilrechtliche Ansprüche zwischen Privatpersonen, Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen. Ziel ist die rechtskräftige Bestätigung oder Abweisung eines Anspruchs, die Feststellung von Rechten oder die Abwendung von Ansprüchen. Das Verfahren dient der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten durch eine Entscheidung des Gerichts.

Rechtsgrundlage ist in Deutschland die Zivilprozessordnung (ZPO), ergänzt durch landesrechtliche Vorschriften. Das Zivilverfahren wird in der

Verfahrensablauf: Der Kläger reicht eine Klage beim zuständigen Gericht ein. Das Gericht prüft die formalen Voraussetzungen,

Rechtsmittel: Gegen ein Urteil können Berufung oder Revision eingelegt werden, je nach Rechtsweg. Gegen Beschlüsse sind

ordentlichen
Gerichtsbarkeit
geführt
und
verläuft
in
der
Regel
in
zwei
oder
drei
Instanzen:
Amtsgerichte
oder
Landgerichte
als
erste
Instanz,
je
nach
Streitwert
und
Rechtsgebiet;
Berufung
führt
zu
Oberlandesgericht,
Revision
gegebenenfalls
zum
Bundesgerichtshof.
In
manchen
Bereichen
gelten
Sonderregelungen.
eröffnet
das
Verfahren
und
setzt
Fristen.
Der
Beklagte
hat
die
Möglichkeit
der
Verteidigung
in
einer
Klageerwiderung.
Im
Verlauf
der
Hauptverhandlung
findet,
soweit
erforderlich,
eine
Beweisaufnahme
statt,
z.
B.
durch
Zeugen,
Urkunden
oder
Sachverständige.
Am
Ende
steht
ein
Urteil,
das
rechtskräftig
wird,
sofern
keine
Rechtsmittel
eingelegt
werden.
Rechtsmittel
wie
Beschwerde
möglich.
Vollstreckung:
Zur
Durchsetzung
eines
Urteils
kann
Vollstreckung
betrieben
werden,
oft
in
Form
von
Zwangsvollstreckung.