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Instanzen

Instanzen ist der Plural von Instanz. Der Begriff wird in verschiedenen Fachgebieten verwendet und bezeichnet in der Regel eine einzelne Einheit innerhalb eines größeren Systems: eine konkrete Erscheinung eines allgemeinen Prinzips, eine Stufe in einer Hierarchie oder eine laufende Kopie einer Softwarekomponente.

Im Recht bezeichnet Instanz eine gerichtliche Stufe in der Hierarchie des Rechtswegs. Eine erste Instanz umfasst

Im Bereich der Informatik bezeichnet Instanz eine konkrete Ausführung eines Programms oder Objekts. Ein Objekt in

Allgemeinsprachlich wird Instanz auch als konkrete Erscheinung eines allgemeinen Prinzips oder einer Regel verstanden. In der

Der Begriff ist domänenübergreifend und kontextabhängig. In technischen Systemen betont er oft die Idee der Replizierbarkeit

meist
das
erstgerichtliche
Verfahren;
Entscheidungen
können
in
einer
oder
mehreren
höheren
Instanzen
angefochten
werden
(Berufung,
Revision).
In
vielen
Rechtsordnungen
gibt
es
mehrere
Instanzen,
etwa
erste
Instanz,
zweite
Instanz
und
in
manchen
Systemen
auch
weitere
Zwischen-
oder
Endinstanzen,
bis
eine
endgültige
bindende
Entscheidung
erreicht
wird.
der
objektorientierten
Programmierung
ist
eine
Instanz
einer
Klasse;
eine
laufende
Anwendung
oder
ein
Dienst
in
der
Cloud
wird
oft
als
Instanz
bezeichnet
(z.
B.
eine
virtuelle
Maschine
oder
ein
Container),
ebenso
wie
eine
Datenbankinstanz
in
einem
Datenbankverwaltungssystem.
Logik
und
Semantik
spricht
man
von
konkreten
Instanzen
eines
Prädikats
oder
einer
Aussage;
die
Nennung
einer
konkreten
Instanz
dient
der
Veranschaulichung
oder
dem
Beleg.
oder
Skalierbarkeit
(mehrere
Instanzen).
In
Rechts-
und
Verwaltungszusammenhängen
verweist
er
auf
die
Rangordnung
oder
Autorität
einer
Entscheidungsstelle.