Zivilprozessordnung
Zivilprozessordnung, kurz ZPO, bezeichnet in Deutschland das zentrale Regelwerk für die Durchführung zivilrechtlicher Gerichtsverfahren. Sie ergänzt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und weitere Rechtsvorschriften, indem sie den Ablauf eines Verfahrens festlegt – von der Klageerhebung bis zur gerichtlichen Entscheidung und deren Rechtsmitteln. Neben Deutschland gilt der Begriff in ähnlicher Form auch für andere deutschsprachige Rechtsordnungen, wo eigenständige Zivilprozessordnungen existieren.
Der ZPO umschreibt den Zuständigkeitsrahmen, das Verfahrensrecht und die Grundsätze des Ablaufs. Er regelt, wie Klagen
Zentrale Bestandteile sind das Rechtsmittelverfahren (Berufung, Revision), der Kostenrahmen (Gerichtskosten, Rechtsmittelgebühren) sowie der Zugang zu Prozesskostenhilfe.
Verfahrensprinzipien wie Dispositionsmaxime und Aktenlage beeinflussen, inwieweit der Gerichtshof von sich aus Beweisanträge prüft oder Beweismittel
Historisch entstand der ZPO im Zuge der Modernisierung des deutschen Zivilrechts im 19. Jahrhundert und wurde