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Zivilprozessordnung

Zivilprozessordnung, kurz ZPO, bezeichnet in Deutschland das zentrale Regelwerk für die Durchführung zivilrechtlicher Gerichtsverfahren. Sie ergänzt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und weitere Rechtsvorschriften, indem sie den Ablauf eines Verfahrens festlegt – von der Klageerhebung bis zur gerichtlichen Entscheidung und deren Rechtsmitteln. Neben Deutschland gilt der Begriff in ähnlicher Form auch für andere deutschsprachige Rechtsordnungen, wo eigenständige Zivilprozessordnungen existieren.

Der ZPO umschreibt den Zuständigkeitsrahmen, das Verfahrensrecht und die Grundsätze des Ablaufs. Er regelt, wie Klagen

Zentrale Bestandteile sind das Rechtsmittelverfahren (Berufung, Revision), der Kostenrahmen (Gerichtskosten, Rechtsmittelgebühren) sowie der Zugang zu Prozesskostenhilfe.

Verfahrensprinzipien wie Dispositionsmaxime und Aktenlage beeinflussen, inwieweit der Gerichtshof von sich aus Beweisanträge prüft oder Beweismittel

Historisch entstand der ZPO im Zuge der Modernisierung des deutschen Zivilrechts im 19. Jahrhundert und wurde

erhoben,
dem
Parteienverkehr
geleistet,
Schriftstücke
eingereicht,
Fristen
gesetzt
und
mündliche
Verhandlungen
durchgeführt
werden.
Er
bestimmt
die
Beweisaufnahme,
die
Benennung
von
Zeugen
und
Sachverständigen,
sowie
die
Form
der
Beweisführung
und
die
Kriterien
für
Verhandlungen.
Zudem
enthält
der
Code
Vorschriften
zur
Vollstreckung
von
Urteilen,
zur
Sicherung
von
Ansprüchen
und
zu
einstweiligen
Rechtsmitteln.
erhebt.
Das
ZPO
zielt
auf
einen
fairen,
zügigen
und
transparenten
Rechtszug
ab,
wobei
es
durch
EU-Recht,
internationale
Zuständigkeiten
und
technologische
Entwicklungen
fortlaufend
angepasst
wird.
seither
mehrfach
reformiert.
In
Österreich
besteht
eine
eigenständige
Zivilprozessordnung
mit
ähnlichen
Strukturen;
beide
Systeme
bilden
das
zentrale
Gerichtsverfahrensrecht
für
zivilrechtliche
Streitigkeiten
im
jeweiligen
Land.