Beweisaufnahme
Beweisaufnahme bezeichnet im deutschen Rechtswesen den Prozess der Beweisführung in einem Rechtsstreit. Ziel ist es, Tatsachen festzustellen, die für die Entscheidung über Rechtsfragen oder Straftaten maßgeblich sind. Sie findet in der Regel sowohl im Strafverfahren als auch im Zivilprozess statt und umfasst die Beschaffung, Verwertung und Würdigung von Beweismitteln.
Beweismittel gelten als alle Mittel, mit denen Tatsachen beweisbar gemacht werden können. Dazu gehören mündliche Zeugenaussagen,
Die Beweisaufnahme gliedert sich typischerweise in mündliche und schriftliche Elemente. Die mündliche Beweisaufnahme erfolgt vor Gericht,
Die Beweiswürdigung ist der Teil der Beweisaufnahme, in dem das Gericht die vorgelegten Beweise gewichtet und
In der Praxis dient die Beweisaufnahme dem Rechtsfrieden, dem fairen Verfahren und der Gewährleistung eines sachlichen