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Beweisaufnahme

Beweisaufnahme bezeichnet im deutschen Rechtswesen den Prozess der Beweisführung in einem Rechtsstreit. Ziel ist es, Tatsachen festzustellen, die für die Entscheidung über Rechtsfragen oder Straftaten maßgeblich sind. Sie findet in der Regel sowohl im Strafverfahren als auch im Zivilprozess statt und umfasst die Beschaffung, Verwertung und Würdigung von Beweismitteln.

Beweismittel gelten als alle Mittel, mit denen Tatsachen beweisbar gemacht werden können. Dazu gehören mündliche Zeugenaussagen,

Die Beweisaufnahme gliedert sich typischerweise in mündliche und schriftliche Elemente. Die mündliche Beweisaufnahme erfolgt vor Gericht,

Die Beweiswürdigung ist der Teil der Beweisaufnahme, in dem das Gericht die vorgelegten Beweise gewichtet und

In der Praxis dient die Beweisaufnahme dem Rechtsfrieden, dem fairen Verfahren und der Gewährleistung eines sachlichen

Aussagen
von
Sachverständigen,
Urkunden,
Sachbeweise,
Bilder,
Ton-
oder
Videoaufnahmen
sowie
Gutachten.
Beweismittel
können
schriftlich
oder
mündlich
erhoben
werden.
In
vielen
Verfahren
besteht
die
Möglichkeit
der
Beweisanordnung
oder
der
gerichtlichen
Anordnung
von
Untersuchungen,
Gutachten
oder
Augenscheinsverhandlungen.
meist
im
Rahmen
der
Hauptverhandlung,
und
umfasst
die
Vernehmung
von
Zeugen,
Sachverständigen
und
gegebenenfalls
der
beschuldigten
Person.
Die
Parteien
haben
das
Recht,
Beweise
zu
beantragen
und
zu
prüfen;
Beweisanträge
müssen
vom
Gericht
geprüft
und
entschieden
werden.
Die
schriftliche
Beweisaufnahme
umfasst
gegebenenfalls
schriftliche
Erklärungen
oder
Gutachten,
die
von
den
Gerichten
berücksichtigt
werden.
zu
einer
rechtlich
tragfähigen
Feststellung
kommt.
Grundsatz
der
freien
Beweiswürdigung
bedeutet,
dass
das
Gericht
die
Beweise
nach
Rechts-
und
Tatsachenwürdigung
bewertet,
soweit
gesetzliche
Vorgaben
dies
erlauben.
Die
Beweise
müssen
nachvollziehbar
begründet
und
der
Beweiswert
der
einzelnen
Mittel
transparent
erläutert
werden.
Urteils.