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Zivilprozess

Zivilprozess bezeichnet das gerichtliche Verfahren zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche, etwa aus Vertrags- oder Deliktsrecht sowie Eigentumsstreitigkeiten. In Deutschland wird das Zivilprozessrecht vor allem durch die Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt; vergleichbare Regelungen gibt es in anderen deutschsprachigen Rechtsordnungen wie Österreich und der Schweiz. Ziel des Zivilprozesses ist es, Streitigkeiten unparteiisch zu klären, Beweise zu prüfen und den Rechtswillen der Parteien zu berücksichtigen.

Typische Verfahrenswege bestehen darin, dass der Kläger eine Klage bei dem zuständigen Gericht einreicht. Das Gericht

Wesentliche Verfahrensabschnitte sind Klage, Klageerwiderung, Beweisaufnahme und Urteil. Beweismittel umfassen Urkunden, Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten und Augenschein. Nach

Vor dem oder im Verlauf des Hauptverfahrens kommen oft außergerichtliche Einigungen oder Mediation in Frage, deren

prüft
zunächst
Zuständigkeit
und
führt
bei
Bedarf
eine
gütliche
Einigung
herbei.
Die
Parteien
vertreten
sich
in
der
Regel
durch
Rechtsanwälte,
während
das
Gericht
eine
aktive
Rolle
in
der
Sachverhaltsaufklärung
übernimmt.
Der
Prozess
gliedert
sich
in
Hauptverhandlungen,
Beweisaufnahme
und
richterliche
Entscheidung.
dem
Urteil
stehen
Rechtsmittel
wie
Berufung
oder
Revision
offen;
in
manchen
Ländern
gibt
es
zusätzlich
Beschwerde-
oder
Beschwerdewege.
Die
Vollstreckung
des
Urteils
erfolgt
durch
Zwangsvollstreckung,
falls
der
Verweis
auf
Zahlung
oder
Leistung
nötig
ist.
Verfahrensregelungen
regeln
Kosten,
Gebühren
und
Verjährung.
Anwendungsbereich
je
nach
Rechtsordnung
variiert.
Zivilprozessordnungen
schaffen
das
verbindliche
Gerüst
für
die
Durchsetzung
zivilrechtlicher
Ansprüche
in
Gerichten
und
sichern
Rechtsfrieden
durch
Entscheidung
und
Rechtsmittel.