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Zivilprozessordnungen

Zivilprozessordnungen sind die verfahrensrechtlichen Normen, die das gerichtliche Zivilverfahren in zivilrechtlich geprägten Rechtsordnungen regeln. Sie legen fest, welches Gericht zuständig ist, wie Verfahren eingeleitet werden, welche Parteien auftreten können und welche Vertretung zulässig ist. Weiter regeln sie den Ablauf des Verfahrens von der Klageerhebung über die Beweisaufnahme und mündliche Verhandlung bis zum Urteil sowie die Rechtsmittel, Kosten und die Vollstreckung von Entscheidungen.

In vielen Ländern existiert eine eigenständige Zivilprozessordnung, etwa in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Typische Inhalte

Zivilprozessordnungen unterscheiden sich in Details, bleiben jedoch dem grundsätzlichen Dualismus treu: Sie regeln das prozessuale Vorgehen,

Im europäischen Rechtsraum beeinflussen EU-Verordnungen und internationale Abkommen wie Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen. Gleichzeitig

umfassen
den
Aufbau
des
Verfahrens,
Fristen,
Beweisregeln,
die
Stellung
der
Parteien
und
ihres
Rechtsbeistands,
den
Ablauf
der
Beweisführung,
das
Verhältnis
von
Beweislast
und
Beweismitteln,
sowie
Regelungen
zur
Kostenverteilung
und
zu
Vollstreckungsverfahren.
Träger
des
Verfahrens
ist
in
der
Regel
das
Zivilgericht;
bestimmte
Verfahrenstypen
ermöglichen
vereinfacht
oder
beschleunigt
Abläufe,
etwa
einstweilige
Verfügungen
oder
Schnellverfahren.
während
materielles
Recht
die
Rechtsinhalte
festlegt.
Das
Verfahren
soll
Fairness,
Rechtsklarheit
und
Bestimmtheit
der
Entscheidung
sichern,
häufig
unter
Berücksichtigung
von
Kosten
und
Verfahrensdauer.
führen
Digitalisierung
und
elektronische
Aktenführung
zu
Modernisierungen
von
Fristen,
Schriftverkehr
und
Online-Verfahren
in
vielen
Jurisdiktionen.