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Schriftverkehr

Schriftverkehr bezeichnet den Austausch schriftlicher Mitteilungen zwischen Personen oder Institutionen. Er umfasst private Briefe ebenso wie offizielle Korrespondenz, E-Mails, Faxnachrichten und andere schriftliche Kommunikationsformen. Der Begriff betont die schriftliche Form des Austauschs und die Nachvollziehbarkeit von Aussagen.

Historisch entwickelte sich der Schriftverkehr aus dem handschriftlichen Briefverkehr mit dem Aufkommen von Postdiensten. In der

Typen des Schriftverkehrs sind formelle Geschäftskorrespondenz, behördliche Schreiben, juristische Mitteilungen und private Briefe. Typische Merkmale sind

In Organisationen bildet Schriftverkehr den Kern der Büroprozesse: Eingang, Bearbeitung, Weiterleitung und Archivierung. Mit der Digitalisierung

Gegenwart und Zukunft: Schriftverkehr bleibt trotz zunehmender Messaging-Plattformen relevant. Anforderungen an Nachvollziehbarkeit, Transparenz, Sicherheit und Rechtsgültigkeit

Frühen
Neuzeit
wuchs
die
Bedeutung
offizieller
Schreiben,
Akten
und
Korrespondenz.
Mit
der
Einführung
des
Massenpostbetriebs,
später
der
Telegrafie,
Telefonie
und
schließlich
der
E-Mail
wurde
der
Schriftverkehr
schneller,
umfangreicher
und
elektronisch
festhaltbar.
In
der
heutigen
Praxis
umfasst
Schriftverkehr
neben
Papierdokumenten
auch
digitale
Kommunikationsformen.
Aufbau,
Anrede,
Betreff,
Datum,
Unterschrift
und
häufig
eine
Kopie
an
weitere
Empfänger.
Schriftverkehr
dient
der
Dokumentation,
der
Kommunikation
sowie
dem
Beleg-
oder
Beweismittelwert
in
Rechtsfällen.
In
Archiven
werden
Schriftstücke
als
Schriftgut
gesammelt
und
oft
nach
Aktenzeichen
oder
Personen
geordnet.
wächst
das
Spektrum
auf
E-Mails,
elektronische
Dokumente
und
Cloud-Speicher.
Technologien
wie
PDF/A
unterstützen
Langzeitarchivierung.
Datenschutz-
und
Aufbewahrungsvorschriften
(z.
B.
DSGVO,
gesetzliche
Fristen)
beeinflussen
Speicherung
und
Zugriff.
prägen
Gestaltung,
Abwicklung
und
Archivierung
von
Kommunikation.