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EUVerordnungen

EU-Verordnungen sind Rechtsakte der Europäischen Union, die in ihrem gesamten Geltungsbereich verbindlich sind und in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gelten. Sie benötigen keine nationale Umsetzung, sondern treten mit dem festgelegten Zeitpunkt in Kraft. Damit schaffen Verordnungen eine einheitliche Rechtsordnung im gesamten EU-Gebiet.

Verordnungen gehören zum Instrumentarium des EU-Rechts, das im Gegensatz zu Richtlinien steht. Richtlinien legen Ziele fest,

Verordnungen werden durch das Europäische Parlament und den Rat im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren beschlossen. Sie werden im

Beispiele für bedeutende EU-Verordnungen sind die Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679) zum Schutz personenbezogener Daten und die

Die Durchsetzung von Verordnungen erfolgt durch die EU-Organe, insbesondere die Europäische Kommission, sowie durch nationale Behörden.

lassen
aber
den
Mitgliedstaaten
Freiraum
bei
der
Umsetzung
in
nationales
Recht;
Verordnungen
wirken
direkt
in
allen
Mitgliedstaaten
und
ersetzen
damit
nationales
Recht,
soweit
sie
gelten.
Entscheidungen
binden
dagegen
nur
die
benannten
Adressaten,
Empfehlungen
und
Gutachten
sind
nicht
bindend.
Amtsblatt
der
Europäischen
Union
veröffentlicht
und
treten
dort
oder
zu
einem
später
benannten
Datum
in
Kraft.
Im
Konfliktfall
hat
das
EU-Recht
Vorrang
vor
nationalem
Recht.
REACH-Verordnung
(Verordnung
(EC)
Nr.
1907/2006)
zur
Registrierung,
Bewertung,
Zulassung
und
Beschränkung
chemischer
Stoffe.
Weitere
Verordnungen
regeln
den
Binnenmarkt,
Produktsicherheit,
Umweltstandards
und
andere
Bereiche
der
europäischen
Politik.
Der
Europäische
Gerichtshof
klärt
Auslegungsfragen
und
behandelt
Vertragsverletzungsverfahren,
wenn
Mitgliedstaaten
EU-Vorschriften
nicht
ordnungsgemäß
umsetzen.