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Produktsicherheit

Produktsicherheit bezeichnet den Zustand, dass Produkte, die auf dem Markt angeboten werden, sicher sind und keine unerwarteten Gefahren für Verbraucher, Gesundheit oder Umwelt darstellen. Sie umfasst rechtliche Vorgaben, technische Anforderungen und organisatorische Maßnahmen, die darauf abzielen, Risiken frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und zu verhindern. Dazu gehören sowohl alltägliche Konsumgüter wie Spielzeug, Haushaltsgeräte und Elektronik als auch spezialisierte Produkte.

In der Europäischen Union bildet der allgemeine Rechtsrahmen die General Product Safety Directive (2001/95/EG) und sektorale

Zentrale Akteure sind Hersteller, Inverkehrbringer und Händler. Ihre Pflichten umfassen Risikoanalyse, technische Dokumentation, Konformitätsbewertung, angemessene Kennzeichnung,

Zusammenfassend sorgt Produktsicherheit dafür, dass Produkte sicher verwendet werden können und Verbraucher vor Risiken geschützt bleiben,

Rechtsvorgaben.
Diese
Grundlagen
verpflichten
Hersteller
und
Importeure
zur
Gewährleistung
von
Sicherheit,
Kennzeichnung,
Gebrauchsanleitungen
und
Rückverfolgbarkeit.
Das
CE-Kennzeichen
zeigt
die
Konformität
mit
relevanten
EU-Anforderungen
an.
Die
Umsetzung
erfolgt
durch
nationale
Gesetze,
zum
Beispiel
das
Produktsicherheitsgesetz
(ProdSG)
in
Deutschland.
Überwachungsbehörden
prüfen
Produkte
im
Handel,
führen
Rückrufen
durch
und
können
Marktmaßnahmen
ergreifen.
Der
EU-weit
genutzte
Rapid
Alert
System
for
non-food
Products
(RAPEX)
dient
dem
schnellen
Austausch
von
Informationen
über
gefährliche
Produkte.
sichere
Gebrauchsanleitungen
sowie
Nachverfolgbarkeit
der
Produkte.
Bei
Feststellung
von
Sicherheitsmängeln
sind
Korrekturmaßnahmen
wie
Reparatur,
Austausch
oder
Rückruf
zu
veranlassen.
Bei
Verstößen
drohen
Abmahnungen,
Rücknahme-
oder
Verbraucherschutzmaßnahmen
sowie
straf-
und
haftungsrechtliche
Folgen.
während
Unternehmen
klare
Verantwortlichkeiten
und
Prozesse
für
Sicherheitsstandards
einhalten.