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Verordnungen

Verordnungen sind normative Rechtsakte, die von der Exekutive—in Deutschland oft von Ministerien oder oberen Behörden—auf Grundlage einer gesetzlich erteilten Ermächtigung erlassen werden. Sie dienen dazu, gesetzliche Vorgaben zu konkretisieren, zu regeln oder deren Anwendung zu steuern. Verordnungen haben Allgemeingültigkeit und sind binding für Bürgerinnen und Bürger sowie für Behörden. Sie stehen rechtlich unter Gesetzen, dürfen also kein Gesetzesinhalt widersprechen, und können von Gerichten oder dem Parlament überprüft bzw. aufgehoben werden.

Ein zentraler Typ der Verordnung ist die Rechtsverordnung. Sie wird durch eine gesetzliche Ermächtigung geschaffen und

Verordnungen unterliegen der Rechtskontrolle. Verfassungsgerichte können Verordnungen aufheben, wenn sie gegen das Grundgesetz oder gegen übergeordnete

Der Begriff wird in vielen deutschsprachigen Ländern verwendet. In Deutschland, Österreich und der Schweiz spielen Verordnungen

dient
der
konkreten
Umsetzung
von
Regelungen,
die
im
Gesetz
vorgesehen
sind.
Beispiele
sind
Verkehrsregeln,
Umweltstandards,
Gesundheits-
oder
Sicherheitsvorschriften
sowie
technische
Normen.
Verordnungen
können
veröffentlicht
werden,
etwa
in
einem
offiziellen
Amtsblatt,
damit
sie
allgemein
rechtsverbindlich
werden.
In
bestimmten
Fällen
ist
für
das
Inkrafttreten
zusätzlich
die
Zustimmung
des
Bundesrates
oder
einer
anderen
Gesetzgebungsordnung
erforderlich.
Gesetze
verstoßen.
Parlament
und
Ministerien
haben
zudem
Instrumente,
Verordnungen
aufzuheben
oder
zu
ändern,
insbesondere
wenn
sich
politische
oder
rechtliche
Rahmenbedingungen
ändern.
eine
zentrale
Rolle
bei
der
Umsetzung
von
Gesetzen;
Unterschiede
ergeben
sich
aus
jeweiligen
Verfassungs-
und
Verwaltungstrukturen.