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Vorrang

Vorrang ist ein Begriff aus dem Deutschen, der die Priorität oder Vorrangigkeit von etwas bezeichnet. Es geht darum, welche Regelung, Handlung oder Rangordnung in einer gegebenen Situation zuerst gilt oder bevorzugt wird. Der Wortstamm kommt von vor- und Rang, wörtlich etwa 'vor dem Rang stehende' Priorität. In verschiedenen Bereichen wird der Vorrang daher unterschiedlich konkret definiert.

In der Straßenverkehrsordnung bezeichnet Vorrang die Rechtslage, wer in einer Verkehrssituation zuerst fahren darf. Typische Beispiele

In der Rechtsordnung beschreibt Vorrang die Hierarchie von Normen. So haben in vielen Rechtsordnungen höhere Rechtsnormen

Auch außerhalb des Rechts wird von Vorrang gesprochen, etwa in der Informatik oder im Projekt‑ und Ressourcenmanagement.

Im Alltagsgebrauch bedeutet Vorrang haben, dass etwas bevorzugt behandelt wird. Jemandem Vorrang zu geben, bedeutet, ihn

sind
Verkehrszeichen
wie
'Vorfahrt',
'Vorfahrt
gewähren'
oder
die
Regel
'Rechts
vor
Links'
an
unbeschilderten
Kreuzungen.
Das
System
dient
der
Sicherheit,
indem
es
klare
Prioritäten
festlegt,
die
sich
an
Geschwindigkeit,
Sichtbarkeit
und
Bremsweg
orientieren.
Vorrang
vor
niederen
Normen,
und
europäisches
Recht
kann
nationalem
Recht
vorgehen,
wenn
Konflikte
bestehen.
Vorrang
wird
damit
zur
Grundlage
des
Normenkonflikt-
und
Hierarchiebegriffs.
Dort
bezeichnet
Vorrang
die
Reihenfolge,
in
der
Aufgaben
oder
Anfragen
bearbeitet
werden,
oder
die
Priorisierung
von
Prozessen,
Aufgabenlisten
oder
Speicherressourcen.
Höher
priorisierte
Elemente
erhalten
bevorzugte
Behandlung.
bevorzugt
zu
berücksichtigen
oder
ihm
zuerst
den
Weg
zu
ebnen.
Der
Begriff
ist
damit
synonym
zu
'Priorität'
und
wird
in
vielen
Fachsprachen
weiter
differenziert
verwendet.