Home

Rechtsklarheit

Rechtsklarheit bezeichnet die Eigenschaft von Rechtsnormen, eindeutig, verständlich und vorhersehbar zu sein. Sie zielt darauf ab, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltungen die Rechtsfolgen von Handlungen zuverlässig erkennen und Rechtsentscheidungen nachvollziehen können.

Ist Rechtsklarheit gegeben, stärkt sie den Rechtsstaat und die Rechtsicherheit, reduziert Rechtsunsicherheit und willkürliche Entscheidungen. Sie

Rechtsklarheit wird durch klare Gesetzestexte, systematische Gesetzgebung, die Verbindlichkeit von Rechtsfolgen und durch gerichtliche Klärung erhöht.

Herausforderungen entstehen durch vage Formulierungen, weite Ermessensspielräume, häufige Änderungen, Mehrdeutigkeiten zwischen Rechtsordnungen sowie Spannungen zwischen nationalem

Rechtsklarheit ist ein normatives Ziel des Rechtsstaats, kann aber in dynamischen Bereichen Flexibilität erfordern. Sie wird

hängt
eng
mit
dem
Bestimmtheitsgebot
zusammen
und
mit
der
Vorhersehbarkeit
von
Rechtsfolgen
sowie
der
konsistenten
Anwendbarkeit
von
Normen.
Maßnahmen
der
Gesetzgebung
wie
verständliche
Sprache,
Codifikation
und
Veröffentlichung
von
Auslegungshilfen
tragen
dazu
bei;
Gerichte
leisten
durch
transparente
Begründungen
und
nachvollziehbare
Rechtsauffassungen
einen
Beitrag
zur
Rechtsklarheit.
Recht
und
EU-Recht.
Zur
Verbesserung
dienen
klare
Normtexte,
legistische
Standards,
Begleitgutachten,
Hilfsmittel
zur
Rechtsauslegung
und
eine
fortlaufende
Rechtsentwicklung
durch
Rechtsprechung.
oft
im
Zusammenhang
mit
Rechtsicherheit,
Rechtsordnung
und
Normenklarheit
diskutiert.
Siehe
auch:
Rechtsstaat,
Rechtsunsicherheit,
Normenklarheit,
Gesetzgebung.