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Rechtsauslegung

Rechtsauslegung bezeichnet die Bestimmung des Sinns und der Anwendung von Rechtsnormen. Sie ist ein zentrales Element der Rechtsanwendung und umfasst die Auslegung von Gesetzen, Verordnungen, Verträgen und anderen Rechtsakten. Ziel ist es, den Regelungsgehalt zu erfassen, Widersprüche zu vermeiden und das Normensystem kohärent anzuwenden. Bei Unklarheiten oder Lücken kann die Auslegung zudem zum Zweck der Rechtsfortbildung beitragen.

Zu den wichtigsten Methoden der Rechtsauslegung gehören die wörtliche (grammatikalische) Auslegung, die historische Auslegung, die systematische

Bei Mehrdeutigkeit oder Lücken kann die Rechtsauslegung dazu dienen, den Sinn der Norm so zu bestimmen, dass

In der Praxis prägen Gerichte, Verwaltungsbehörden und Rechtsanwälte die Rechtsauslegung. Wissenschaftliche Debatten in der Rechtsphilosophie und

Auslegung
und
die
teleologische
(zweckorientierte)
Auslegung.
In
der
Praxis
werden
diese
Ansätze
oft
kombiniert,
um
zu
einem
tragfähigen
Verständnis
der
Norm
zu
gelangen.
Die
wörtliche
Auslegung
betrachtet
den
Wortlaut,
während
die
historische
Auslegung
den
Hintergrund
und
Entstehungsgeschichte
berücksichtigt,
die
systematische
Auslegung
das
Verhältnis
der
Norm
zu
anderen
Normen
des
Rechtsrahmens,
und
die
teleologische
Auslegung
den
Zweck
der
Norm
und
den
Schutzzweck
in
den
Vordergrund
stellt.
ihr
Zweck
erfüllt
wird.
Falls
der
Text
keine
eindeutige
Lösung
bietet,
kommt
es
zu
Rechtsfortbildung,
etwa
durch
Analogie
oder
durch
die
Orientierung
an
verfassungskonformen
oder
schutzzweckbezogenen
Kriterien.
Gleichzeitig
muss
die
Auslegung
mit
der
bestehenden
Rechtsordnung,
insbesondere
Verfassungsrecht
und
Grundrechte,
in
Einklang
stehen.
Hermeneutik
beeinflussen,
wie
Texte
interpretiert
werden
und
welche
Prioritäten
bei
der
Auslegung
gesetzt
werden.