Rechtsfortbildung
Rechtsfortbildung bezeichnet die Entwicklung von Recht durch gerichtliche Auslegung und Rechtsanwendung, bei der bestehende Normen über den wörtlichen Wortlaut hinaus interpretiert oder Lücken des Rechts durch Analogie oder allgemeine Rechtsgrundsätze gefüllt werden. Der Begriff ist vor allem im deutschen Zivilrecht verankert, wird aber auch in ähnlicher Form in Österreich und der Schweiz diskutiert. Ziel ist es, das Rechtsystem kohärent zu halten, Ungerechtigkeiten zu verhindern und auf neue Sachverhalte angemessen zu reagieren, ohne sofort eine neue Gesetzesregel zu benötigen.
Die Rechtsfortbildung erfolgt vor allem durch teleologische Auslegung (Zweckorientierung), systematische Auslegung (Einordnung in das Gesamtsystem des
Genaue Grenzen der Rechtsfortbildung ergeben sich aus verfassungsrechtlichen Vorgaben. Die Wissenschaft und Praxis betonen, dass die