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begründen

Begründen ist ein deutsches Verb mit zwei Hauptbedeutungen. In der gebräuchlichsten Bedeutung heißt es, eine Behauptung, eine Entscheidung oder eine Forderung durch Gründe, Belege oder Tatsachen zu rechtfertigen oder zu belegen. Daneben kann es im Sinn von „etwas zu begründen/zu gründen“ verwendet werden, doch dafür wird im Alltag oft das Synonym gründen genutzt; die Gründung von Institutionen oder Unternehmen erfolgt üblicherweise mit gründen.

Das Verb ist transitiv und untrennbar, das Objekt steht im Akkusativ. Es wird regelmäßig konjugiert: ich begründe,

Begründen bildet das Substantiv Begründung, das die Begründung oder rationale Rechtfertigung bezeichnet, zum Beispiel in juristischen

du
begründest,
er
begründet;
Präteritum:
begründete;
Partizip
Perfekt:
begründet.
Imperativformen
lauten:
begründe,
begründet.
Typische
Verwendungen
umfassen
Formulierungen
wie
„eine
Behauptung
begründen“,
„eine
Entscheidung
begründen“
oder
„mit
Gründen
begründen“.
Häufige
Präpositionen
sind
„mit
Gründen“
oder
„aus
Gründen“.
Beispiel:
„Der
Rechtsanwalt
begründet
den
Antrag
mit
neuen
Belegen.“
Beispiel:
„Die
Entscheidung
wird
mit
mehreren
Gründen
begründet.“
In
der
Bedeutung
von
Gründung
verwendet
man
stattdessen
üblicherweise
gründen,
z.
B.
„eine
Firma
gründen“
oder
„eine
Hochschule
gründen“.
oder
wissenschaftlichen
Texten.
Das
Gegenstück
Begründungen
ist
üblich,
wenn
mehrere
Gründe
angeführt
werden.
Begründer
bzw.
Begründerin
bezeichnet
die
Person,
die
etwas
(eine
Institution,
Idee)
schafft
oder
ins
Leben
ruft.
Ein
typischer
Unterschied
besteht
zu
Gründung/Gründer:
Begründung
bezieht
sich
stärker
auf
rationale
Rechtfertigung,
Gründung
auf
den
aktiven
Prozess
des
Gründens.