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Gesetzesregel

Gesetzesregel bezeichnet in der Rechtstheorie eine normative Regel, die in einem Gesetz niedergelegt ist. Sie bestimmt Rechte, Pflichten, Verbote oder Verfahrensvorschriften und gilt abstrakt für eine Vielzahl von Fällen, nicht nur für einzelne Einzelfälle. Gesetzesregeln tragen zur Rechtssicherheit bei, indem sie Verhalten von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Behörden vorgeben.

Herkunft und Charakter: Gesetzesregeln entstehen durch den Gesetzgebungsprozess und bilden eine zentrale Quelle des Rechts. Sie

Aufbau und Inhalt: In der Praxis sind Gesetzesregeln oft abstrakt und generalisierend. Typische Merkmale sind der

Bedeutung und Anwendung: Gesetzesregeln bilden die Grundlage für straf- oder zivilrechtliche Ansprüche, Verwaltungsentscheidungen und regulatorische Pflichten.

Siehe auch: Rechtsnorm, Gesetz, Verordnung, Gewohnheitsrecht.

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unterscheiden
sich
von
Gewohnheitsrecht,
das
sich
aus
Übung
über
die
Zeit
entwickelt,
und
von
Verwaltungsverordnungen,
die
auf
Basis
einer
Gesetzesermächtigung
erlassen
werden.
Gesetzesregeln
sind
in
der
Regel
allgemein
formuliert
und
auf
zukünftige
Sachverhalte
anwendbar.
gesetzliche
Tatbestand,
der
den
relevanten
Sachverhalt
festlegt,
und
die
Rechtsfolge,
die
die
daraus
resultierenden
Rechte
oder
Pflichten
bestimmt.
Die
konkrete
Anwendung
erfolgt
durch
Auslegung,
Rechtsauslegung
und
gegebenenfalls
richterliche
Entscheidung.
Sie
sind
grundsätzlich
bindend
und
können
durch
Gerichte
kontrolliert
werden.
Flexibilität
entsteht
durch
gesetzgeberische
Anpassungen
oder
durch
verfassungskonforme
Auslegung
und
Rechtsfortbildung.