Gesetzesregel
Gesetzesregel bezeichnet in der Rechtstheorie eine normative Regel, die in einem Gesetz niedergelegt ist. Sie bestimmt Rechte, Pflichten, Verbote oder Verfahrensvorschriften und gilt abstrakt für eine Vielzahl von Fällen, nicht nur für einzelne Einzelfälle. Gesetzesregeln tragen zur Rechtssicherheit bei, indem sie Verhalten von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Behörden vorgeben.
Herkunft und Charakter: Gesetzesregeln entstehen durch den Gesetzgebungsprozess und bilden eine zentrale Quelle des Rechts. Sie
Aufbau und Inhalt: In der Praxis sind Gesetzesregeln oft abstrakt und generalisierend. Typische Merkmale sind der
Bedeutung und Anwendung: Gesetzesregeln bilden die Grundlage für straf- oder zivilrechtliche Ansprüche, Verwaltungsentscheidungen und regulatorische Pflichten.
Siehe auch: Rechtsnorm, Gesetz, Verordnung, Gewohnheitsrecht.
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