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Verfassungsordnung

Verfassungsordnung bezeichnet das Ordnungssystem eines Staates, das durch eine Verfassung festgelegt wird. Sie umfasst die grundsätzlichen Prinzipien, die Organisation des Staatswesens, Rechtsstaatlichkeit, Grundrechte und die Verfahren, nach denen Macht ausgeübt, kontrolliert und legitimiert wird.

Typische Bestandteile sind der Verfassungstext, die Gewaltenteilung, unabhängige Gerichte, legislative und exekutive Institutionen, sowie Regeln zu

Funktionen: Sie legitimiert politische Macht, schützt Grundrechte, regelt die Struktur der Staatsorgane und die Beziehungen zwischen

Veränderungen der Verfassungsordnung erfolgen in der Regel durch verfassungsmäßige Verfahren. In vielen Rechtsordnungen gibt es zudem

Der Begriff wird auch im Kontext der "wehrhaften Demokratie" verwendet, die darauf abzielt, die Verfassungsordnung gegen

Zusammenfassend bezeichnet die Verfassungsordnung das rechtsstaatliche Grundsystem eines Staates, das durch Verfassungsrecht festgelegt und durch Rechtswege

Wahlen,
Gesetzgebung,
Verfassungsänderungen
und
Staatsorganisation.
Die
Verfassungsordnung
bildet
den
rechtlichen
Rahmen,
innerhalb
dessen
politische
Akteure
handeln.
Bund
und
Ländern
bzw.
Ämtern,
und
setzt
Verfahren
fest,
die
zwischen
Gesetzgebung,
Verwaltung
und
Justiz
unterscheiden.
unauslösbare
Grundprinzipien,
die
durch
eine
Ewigkeitsklausel
geschützt
sind;
Änderungen,
die
diese
Grundprinzipien
betreffen,
sind
unzulässig.
In
Deutschland
etwa
schützt
die
Ewigkeitsklausel
zentrale
Grundprinzipien
der
Demokratie,
des
Rechtsstaats
und
des
Föderalismus.
verfassungsfeindliche
Bestrebungen
zu
schützen.
International
unterscheiden
sich
Verfassungsordnungen
in
Inhalt
und
Ausgestaltung,
bleiben
aber
im
Kern
der
rechtlich
geordneten
Staatsstruktur
verankert.
geschützt
wird.