unzulässig
Unzulässig ist ein Adjektiv der deutschen Sprache, das „nicht zulässig“ oder „inadmissibel“ bedeutet. Es bildet sich aus dem Wort zulässig (erlaubt, genehmigt) mit dem Vorsatz un- und wird verwendet, um Handlungen, Anträge, Gegenstände oder Sachverhalte zu kennzeichnen, die geltenden Regeln oder Voraussetzungen nicht entsprechen.
Im juristischen Sprachgebrauch bezeichnet unzulässig in der Regel etwas, das dem Recht oder verfahrensrechtlichen Vorschriften widerspricht
Außerhalb des Rechtskontextes kann unzulässig auch allgemein „nicht erlaubt“ bezeichnen, etwa unzulässige Werbung oder unzulässiger Eingriff