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Ausschluss

Ausschluss bezeichnet den Vorgang des Ausschließens, Ausgrenzens oder Zurückhaltens. Das Wort stammt vom Verb ausschließen und bedeutet, jemanden oder etwas aus einer Gemeinschaft, einem Rechtskreis, einer Vereinbarung oder einer Handlung auszuschließen.

Im allgemeinen Sprachgebrauch kann Ausschluss soziale Ausgrenzung bedeuten: Der Ausschluss aus einer Gruppe, von Aktivitäten oder

Im Rechts- und Vertragsbereich spielt der Ausschluss eine zentrale Rolle. Haftungsausschluss bezieht sich auf vertragliche Vereinbarungen,

Im Prozess- oder Verwaltungsrecht geht es oft um den Ausschluss einer Partei aus einem Verfahren oder um

In der Medizin bezeichnet Ausschluss häufig eine Ausschlussdiagnose, also eine Feststellung, dass eine bestimmte Erkrankung unwahrscheinlich

Zusammengefasst ist Ausschluss ein vielseitiger Begriff, der je nach Fachgebiet unterschiedliche Bedeutungen annimmt, im Kern aber

von
Rechten.
Er
kann
sich
auf
formale
Regeln
beziehen,
zum
Beispiel
wenn
Mitgliedschaft
in
Vereinen,
Klubs
oder
Organisationen
entzogen
wird.
durch
die
bestimmte
Haftungsansprüche
ausgeschlossen
oder
eingeschränkt
werden.
Ausschlussklauseln
müssen
oft
gesetzlichen
Anforderungen
genügen,
insbesondere
im
Verbraucherschutz.
Ausschlussfristen
setzen
Fristen,
nach
denen
Ansprüche
verfallen.
den
Ausschluss
von
Beweismitteln,
Rechte
oder
Rechtswege
aus
bestimmten
Gründen,
etwa
Interessenkonflikte
oder
Verfahrenshindernisse.
ist;
durch
Ausschlussmethoden
differenziert
der
Arzt
zwischen
möglichen
Diagnosen.
auf
das
Verhindern,
Herausnehmen
oder
Beenden
von
Ansprüchen,
Rechten
oder
Teilnahmen
verweist.