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verfallen

Verfallen ist ein deutsches Wort mit mehreren, miteinander verwandten Bedeutungen. Als Verb bezeichnet es den Prozess des Verfalls: etwas verkommt, zerfällt oder verrottet; häufig wird von Gebäuden, Konstruktionen oder organischem Material gesprochen: „Das Haus ist verfallen.“ Es kann auch bedeuten, dass eine Rechts- oder vertragliche Frist oder ein Anspruch erlischt: „Die Frist ist verfallen.“ Als Adjektiv beschreibt es denselben Zustand: „ein verfallenes Gebäude“ bedeutet, dass es baufällig oder verwahrlost ist. Die Substantivform „der Verfall“ fasst den Prozess des Verfalls bzw. das Erlöschen von Rechten zusammen.

Herkunft und Sprachentwicklung: Verfallen stammt aus dem Mittelhochdeutschen verfallen, gebildet aus dem Verb fallen mit dem

Gebrauch im Sprachgebrauch: Neben der wörtlichen Bedeutung wird „verfallen“ auch in feststehenden Wendungen wie „in Verfall

Siehe auch: Verfall (Begriff), Verfallsdatum, Verjährung, Zerfall.

Präfix
ver-,
das
oft
einen
Aspekt
des
Ergebnisses
oder
Scheiterns
ausdrückt.
Der
Begriff
ist
seit
dem
Mittelalter
geläufig
und
bezeichnete
zunächst
physischen
Zerfall,
später
auch
den
zeitlichen
Verfall
von
Rechten,
Fristen
oder
Ansprüchen.
geraten“
verwendet,
um
einen
fortschreitenden
Verfallszustand
zu
beschreiben.
Fachsprachlich
begegnet
man
Begriffen
wie
„Verfallsdatum“
oder
„Verjährung“,
die
das
Erlöschen
von
Rechtsansprüchen
bzw.
die
Unbrauchbarkeit
von
Gütern
markieren.
Beispiele:
Die
Brücke
verfällt;
Das
Gebäude
ist
verfallen;
Das
Verfallsdatum
ist
überschritten;
Der
Gutschein
verfällt
am
Monatsende.