Mitgliedschaft
Mitgliedschaft bezeichnet die rechtsverbindliche Zugehörigkeit einer Person oder juristischen Person zu einer Organisation wie Vereinen, Verbänden, Genossenschaften oder Unternehmen. Sie beruht meist auf einer Beitrittsvereinbarung oder Satzung und begründet ein Rechtsverhältnis zwischen dem Mitglied und der Organisation. Die konkreten Rechte und Pflichten richten sich nach dem Statut der Organisation sowie geltendem Recht und können von Institution zu Institution variieren.
Zu den typischen Rechten gehören die Teilnahme an Mitgliederversammlungen, das Stimmrecht, die Kandidatur für Vorstandsämter, Informationszugang
Mitgliedschaftstypen unterscheiden sich in Rechten und Pflichten. Ordentliche oder Vollmitglieder haben in der Regel Stimm- und
Eine Mitgliedschaft endet durch Austritt, Kündigung, Ausschluss, Tod oder Auflösung der Organisation. Kündigungsfristen ergeben sich aus
Aus rechtlicher Perspektive ist Mitgliedschaft ein vertragliches Verhältnis, das sowohl persönliche Rechte als auch Pflichten umfasst;