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Mitgliederversammlungen

Mitgliederversammlungen sind das höchste Organ vieler Vereine, Verbände und anderer Körperschaften des privaten Rechts. An ihnen nehmen in der Regel alle stimmberechtigten Mitglieder teil. In vielen Vereinen wird die regelmäßig stattfindende Versammlung als Jahreshauptversammlung bezeichnet. Die Mitgliederversammlung beschließt über grundlegende Fragen der Organisation, Rechtsstellung und Zukunft des Vereins. Rechtsgrundlagen bilden das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB); die Satzung regelt weitere Details wie Einberufung, Quorum und Stimmrechte.

Zu den typischen Aufgaben gehören die Wahl oder Abberufung des Vorstands, die Entlastung der Vorstandschaft, die

Einberufung und Durchführung erfolgen nach der Satzung, üblicherweise durch schriftliche oder elektronische Einladung mit einer festgelegten

Protokolle sind Bestandteil der Rechtsverbindlichkeit von Beschlüssen; sie dokumentieren den Verlauf, Ergebnisse und gegebenenfalls Gegenstimmen oder

Genehmigung
des
Jahresabschlusses
und
des
Haushaltsplans,
Satzungsänderungen
sowie
die
Festlegung
von
Grundsätzen
zu
Zweck
und
Verwendung
von
Mitteln.
Sie
kann
außerdem
über
Auflösung
oder
Fusion
des
Vereins
entscheiden
und
Ausschluss
von
Mitgliedern
in
bestimmten
Fällen
prüfen.
Frist.
Die
Tagesordnung
wird
vorab
bekanntgegeben.
Zur
Beschlussfassung
sind
in
der
Regel
anwesende
Mitglieder
oder
ordnungsgemäß
vertretene
Mitglieder
nötig;
die
Satzung
bestimmt
Quoren
und
Stimmrechtsmodalitäten.
Abstimmungen
erfolgen
oft
offen,
bei
Satzungsänderungen
oder
Auflösung
sind
Mehrheiten
von
zwei
Dritteln
üblich.
Enthaltungen.
In
der
Praxis
wird
zwischen
ordentlichen
und
außerordentlichen
Mitgliederversammlungen
unterschieden,
letztere
finden
statt,
wenn
zwingende
Gründe
vorliegen.
Seit
längerer
Zeit
ermöglichen
viele
Vereine
auch
digitale
oder
hybride
Versammlungen,
sofern
dies
in
der
Satzung
vorgesehen
ist.