Rechtsverbindlichkeit
Rechtsverbindlichkeit bezeichnet die rechtliche Bindung einer Willenserklärung, eines Vertrags oder einer Norm an Rechtsfolgen. Sie bedeutet, dass aus dem ausdrücklichen Willen Rechte und Pflichten entstehen, die vor Gerichten oder Verwaltungsbehörden durchsetzbar sind.
Im Zivilrecht entsteht Rechtsverbindlichkeit in der Regel durch rechtsgültige Willenserklärungen (z. B. Angebot und Annahme) oder
Voraussetzungen sind in der Regel die Geschäftsfähigkeit der Parteien sowie ggf. bestimmte Formvorschriften; viele Verträge entstehen
Bei Verletzung ergeben sich Rechtsfolgen wie Erfüllungsansprüche, Schadenersatz, Rücktritt oder Kündigung. Behörden können Verstöße gegen verbindliche
Der Begriff wird oft verwendet, um den Unterschied zu unverbindlichen Aufforderungen (z. B. Einladung zur Abgabe
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