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Satzungen

Satzungen sind formale Rechtsnormen, die den Rahmen für die Tätigkeit einer Organisation oder Behörde festlegen. Sie dienen als grundlegende Verfassung, in der Struktur, Aufgaben und Verfahren der Betroffenen geregelt werden. Satzungen werden von der zuständigen Entscheidungsgremien beschlossen und gelten innerhalb des jeweiligen Rechts- oder Organisationsrahmens.

Im Vereinsrecht bezeichnet eine Satzung die Verfassung eines eingetragenen Vereins (e.V.). Sie muss zentrale Inhalte enthalten,

Auch Gemeinden, Zweckverbände oder Körperschaften des öffentlichen Rechts erlassen Satzungen, die lokale Regelungen festlegen. Typische Inhalte

Satzungen setzen konkrete Rechtsfolgen fest, regeln Rechte und Pflichten der Betroffenen und dienen der Detailregelung unterhalb

Siehe auch: Vereinsrecht, Kommunalrecht.

darunter
Name
und
Sitz,
Zweck,
Dauer,
Aufnahme
und
Ausschluss
von
Mitgliedern,
die
Gliederung
in
Organe
(zum
Beispiel
Mitgliederversammlung,
Vorstand),
Vertretung
nach
außen,
Finanz-
und
Beiträge,
Regelungen
zur
Satzungsänderung
sowie
zur
Auflösung
des
Vereins.
Änderungen
der
Satzung
bedürfen
in
der
Regel
eines
Beschlusses
der
Mitgliederversammlung
und
der
notwendigen
Eintragung
ins
Vereinsregister,
damit
sie
rechtskräftig
werden.
betreffen
Gebühren
und
Beiträge,
Bau-
und
Nutzungsordnungen,
Nutzungsbestimmungen
öffentlicher
Einrichtungen
oder
verhaltensbezogene
Vorschriften
im
Gemeinwesen.
Diese
Satzungen
werden
vom
jeweiligen
Organ
beschlossen,
öffentlich
bekannt
gemacht
und
sind
innerhalb
des
Zuständigkeitsbereichs
verbindlich.
Sie
müssen
mit
höherrangigem
Recht
vereinbar
sein
und
können
durch
Verwaltungsgerichte
geprüft
werden.
von
Gesetzen.
Sie
bilden
damit
einen
zentralen
Baustein
der
Organisations-
und
Verwaltungsstruktur,
wobei
ihre
Geltung
an
formale
Beschluss-
und
Verfahrensvorschriften
geknüpft
ist.