Behörde
Behörde bezeichnet in den deutschsprachigen Rechtsordnungen eine öffentliche Verwaltungsbehörde, also eine Behörde der Exekutive, die unter Rechtsgrundlagen öffentliche Aufgaben wahrnimmt. Sie ist Teil der öffentlichen Verwaltung und dient der Umsetzung von Gesetzen, Verwaltungsvorgaben und politischen Entscheidungen gegenüber Bürgern, Unternehmen und anderen Institutionen.
Zu den typischen Aufgaben einer Behörde gehören die Erteilung von Genehmigungen und Lizenzen, die Durchsetzung von
Behörden existieren auf unterschiedlichen Ebenen: kommunal (z. B. Bauamt, Meldeamt), regional oder Landesbehörden sowie Bundesbehörden. Manche
Die Tätigkeit einer Behörde basiert auf Verwaltungs- und Fachgesetzen; in Deutschland arbeiten viele Behörden nach dem
Beispiele reichen von Einwohnermeldeamt, Finanzamt, Bauamt bis zu Umwelt-, Ausländer- oder Straßenverkehrsbehörden. In Österreich sind Magistrat,
Behörden unterliegen der Aufsicht durch Ministerien, Parlamente, Revisionsbehörden und in bestimmten Bereichen auch unabhängigen Aufsichtsorganen wie