anfechtbar
Anfechtbar ist ein juristischer Zustand, bei dem eine Entscheidung, Maßnahme oder Rechtsgeschäft durch Rechtsmittel angefochten oder wieder aufgehoben werden kann. Die Bezeichnung betont, dass die Rechtsfolge der Maßnahme oder der Vertrag noch überprüfbar ist und nicht von vornherein unveränderlich feststeht.
In der Praxis wird zwischen verschiedenen Bereichen unterschieden. Im Verwaltungsrecht bezeichnet anfechtbar oft einen Verwaltungsakt, gegen
Die Anfechtung ist in der Regel an bestimmte Voraussetzungen und Fristen gebunden. Dazu gehören eine form-
Der Begriff grenzt das überprüfbare von dem endgültig Beständigen ab. Rechtkräftige oder endgültig bestandskräftige Entscheidungen können
Siehe auch: Rechtsmittel, Widerspruch, Anfechtungsklage, Willensmängel, Rechtskräftigkeit.