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Fristsetzung

Fristsetzung bezeichnet die Festlegung einer verbindlichen Frist, innerhalb derer eine Partei eine vertraglich geschuldete Leistung erfüllen muss. Sie dient dazu, einen möglichen Leistungsaufschub zu beenden und dem Gläubiger Rechtsmittel zu sichern, falls die Pflicht nicht erfüllt wird.

Im deutschen Zivilrecht ist die Fristsetzung besonders durch das Gesetz zur Folge des § 281 BGB verankert.

Für die Wirksamkeit einer Fristsetzung ist wichtig, dass der Inhalt klar ist: die zu erfüllende Leistung, der

Wird die Leistung innerhalb der Frist erbracht, entfallen die Rechtsfolgen. Wird sie nicht erfüllt, kann der

Danach
kann
der
Gläubiger
nach
Setzen
einer
angemessenen
Nachfrist
von
der
Leistung
absehen
und
stattdessen
Schadenersatz
verlangen
oder
vom
Vertrag
zurücktreten,
wenn
der
Schuldner
innerhalb
der
Frist
nicht
leistet.
Die
Nachfrist
dient
damit
als
Voraussetzung
für
den
Eintritt
der
Verzugslage
und
der
damit
verbundenen
Rechtsfolgen.
Eine
Fristsetzung
wird
meist
schriftlich
formuliert,
kann
aber
auch
mündlich
erfolgen;
aus
Beweisgründen
ist
die
schriftliche
Form
zu
empfehlen.
Beginn
der
Frist
(regelmäßig
mit
Zugang
der
Fristsetzung)
und
die
angedrohten
Rechtsfolgen
bei
Fristüberschreitung.
Die
Länge
der
Frist
richtet
sich
nach
Art
der
Leistung,
den
Umständen
des
Falls
und
der
Möglichkeit
der
rechtzeitigen
Erbringung.
Allgemein
gilt,
die
Frist
muss
angemessen
sein,
sodass
der
Schuldner
Gelegenheit
zur
Erfüllung
hat.
Gläubiger
je
nach
Vertrag
und
Gesetz
Schadenersatz
fordern,
den
Vertrag
ganz
oder
teilweise
rücktrittsweise
beenden
oder
weitere
Rechtsmittel
einsetzen.
In
bestimmten
Fällen
ist
eine
Fristsetzung
auch
nicht
erforderlich,
etwa
bei
unzumutbarer
Pflichtverletzung
oder
bei
fristlosem
Rücktrittsrecht.