Erbringung
Erbringung bezeichnet den Akt, eine vertraglich oder gesetzlich geschuldete Leistung zu liefern, bereitzustellen oder zu vollbringen. Als Substantiv des Verbs erbringen wird damit der Prozess der Herstellung oder Bereitstellung dessen beschrieben, was vertraglich zugesagt ist. Der Begriff ist vor allem in der Wirtschafts- und Rechts sprache gebräuchlich und dient der formalen Bezeichnung von Leistungen, Die Erbringung kann sich auf Dienstleistungen, Arbeitsergebnisse oder andere vertragliche Pflichten beziehen.
In Verträgen und im Zivilrecht wird von der Erbringung der Leistungen gesprochen, wenn der Gläubiger die vertraglich
Beispiele finden sich in vielen Bereichen: Die Erbringung von Dienstleistungen umfasst Beratungs-, Programmier- oder Reparaturleistungen; die
Synonyme und nahe Begriffe umfassen Erfüllung, Leistungserbringung und Bereitstellung. Der Begriff ist fester Bestandteil der Fachsprache