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Erbringung

Erbringung bezeichnet den Akt, eine vertraglich oder gesetzlich geschuldete Leistung zu liefern, bereitzustellen oder zu vollbringen. Als Substantiv des Verbs erbringen wird damit der Prozess der Herstellung oder Bereitstellung dessen beschrieben, was vertraglich zugesagt ist. Der Begriff ist vor allem in der Wirtschafts- und Rechts sprache gebräuchlich und dient der formalen Bezeichnung von Leistungen, Die Erbringung kann sich auf Dienstleistungen, Arbeitsergebnisse oder andere vertragliche Pflichten beziehen.

In Verträgen und im Zivilrecht wird von der Erbringung der Leistungen gesprochen, wenn der Gläubiger die vertraglich

Beispiele finden sich in vielen Bereichen: Die Erbringung von Dienstleistungen umfasst Beratungs-, Programmier- oder Reparaturleistungen; die

Synonyme und nahe Begriffe umfassen Erfüllung, Leistungserbringung und Bereitstellung. Der Begriff ist fester Bestandteil der Fachsprache

geschuldte
Leistung
vollständig,
ordnungsgemäß
und
fristgerecht
erfüllt.
Die
Erbringung
unterscheidet
sich
damit
vom
bloßen
Vorliegen
einer
Pflicht;
sie
fokussiert
den
konkreten,
durch
den
Schuldner
zu
leistenden
Akt.
Im
Unterschied
zu
Begriffen
wie
Lieferung
oder
Herstellung
betont
Erbringung
oft
den
service-
oder
leistungsbezogenen
Charakter
der
Pflichtleistung.
Erbringung
von
Prüf-
oder
Wartungsarbeiten
gehört
ebenfalls
dazu.
In
öffentlichen
Ausschreibungen
wird
die
termingerechte
Erbringung
der
ausgeschriebenen
Leistungen
gefordert.
Bei
Mängeln
oder
Verzögerungen
können
Rechte
wie
Gewährleistung,
Nachbesserung,
Rücktritt
oder
Schadensersatz
greifen.
in
Verträgen,
Auftragserteilungen
und
Behördenprozessen,
wo
präzise
von
der
Erbringung
der
vertraglich
geschuldenen
Leistung
gesprochen
wird.