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Auftragserteilungen

Auftragserteilung bezeichnet die formelle Zuweisung eines Auftrags durch den Auftraggeber an einen bestimmten Bieter nach Abschluss eines Beschaffungsverfahrens. Sie markiert den Abschluss des Beschaffungsprozesses und die Grundlage für den Abschluss eines Vertrags über Waren, Dienstleistungen oder Bauleistungen. Die Auftragserteilung erfolgt sowohl im öffentlichen als auch im privaten Beschaffungswesen und folgt üblicherweise einer Ausschreibung oder eines vergleichbaren Verfahrens.

Vor der Auftragserteilung stehen Auswahl- oder Ausschreibungsverfahren im Vordergrund. Typische Verfahren sind das offene Verfahren, das

Der Rechtsrahmen umfasst unter anderem das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeverordnung (VgV) sowie EU-Direktiven. Transparenz,

Die Auftragserteilung ist damit ein zentraler Schritt im Beschaffungsprozess, der die Umsetzung öffentlicher oder privater Beschaffungsprojekte

nicht
offene
Verfahren,
das
Verhandlungsverfahren
oder
der
wettbewerbliche
Dialog.
In
vielen
Rechtsordnungen
bestimmen
Schwellenwerte,
ob
eine
EU-
bzw.
nationale
Ausschreibung
erforderlich
ist.
Zuschlagskriterien
umfassen
Preis,
Qualität,
Liefer-
oder
Leistungszeit
sowie
Gesamtkosten
(Total
Cost
of
Ownership,
TCO);
oft
erfolgt
eine
Rangfolge,
wobei
der
Bieter
mit
dem
besten
Gesamtergebnis
den
Zuschlag
erhält.
Gleichbehandlung
und
Nichtdiskriminierung
sind
Kernprinzipien.
Nach
der
Zuschlagsentscheidung
können
Bieter
Rechtsmittel
einlegen
(Nachprüfungsverfahren).
Der
Auftraggeber
schließt
daraufhin
den
Vertrag,
der
Leistungsumfang,
Zeitplan,
Vergütung
und
Pflichten
festlegt;
bei
Nichterfüllung
können
vertragliche
oder
gesetzliche
Folgeschäden
entstehen.
ermöglicht
und
rechtlich
abgesichert
werden
muss.