Leistungserbringung
Leistungserbringung bezeichnet in der Allgemeinheit die konkrete Bereitstellung von Leistungen durch einen Leistungserbringer an einen Leistungsempfänger. Der Begriff wird in verschiedenen Kontexten verwendet, etwa im Gesundheitswesen, im Sozialbereich, in der Bildung oder in der öffentlichen Verwaltung. Typisch ist, dass der Auftrag oder Anspruch dem Erbringer durch einen Vertrag, eine Rechtsvorschrift oder eine Förderzusage zugewiesen wird und die Durchführung, Abrechnung und Qualitätssicherung umfasst.
Zu den typischen Leistungserbringern gehören öffentliche Einrichtungen, private Unternehmen, freie Träger, Ärzte, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Bildungsträger, Behörden
Der rechtliche Rahmen variiert je nach Sektor. In Deutschland spielen Sozialgesetzbücher, Vergütungssysteme und Ausschreibungsverfahren eine Rolle;
Der Ablauf der Leistungserbringung umfasst Bedarfsermittlung, Planung, Umsetzung, Dokumentation, Abrechnung und Nachbetrachtung. Herausforderungen ergeben sich aus
Im Allgemeinen trägt die effektive Leistungserbringung wesentlich zur Funktionsfähigkeit sozialer Systeme, zur Zufriedenheit der Nutzer und