Sozialgesetzbücher
Die Sozialgesetzbücher (SGB) bilden die zentrale Rechtsgrundlage des deutschen Sozialrechts. Sie regeln die soziale Sicherung und das Leistungsrecht in Deutschland, einschließlich Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Sozialhilfe sowie Kinder- und Jugendhilfe. Die SGBs legen Rechtsansprüche, Zuständigkeiten der Träger der Sozialleistung, Beitragspflichten und die Verfahrensregeln fest und dienen als Rahmen für die Umsetzung sozialpolitischer Ziele.
Der Aufbau umfasst zwölf Bücher (I bis XII):
- SGB I Allgemeiner Teil
- SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende
- SGB IV Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
- SGB V Gesetzliche Krankenversicherung
- SGB VI Gesetzliche Rentenversicherung
- SGB VII Gesetzliche Unfallversicherung
- SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe
- SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
- SGB X Sozialverwaltungsverfahren und Datenschutz
- SGB XI Soziale Pflegeversicherung
Durchführung und Rechtsweg: Die Leistungen werden durch verschiedene Träger erbracht, etwa Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Arbeitsagenturen und SozialhilfeTräger.
Geschichte und Bedeutung: Die umfassende Kodifikation entstand im Zuge der Sozialreformen in den späten 1990er-Jahren und