Pflegeversicherung
Pflegeversicherung ist eine gesetzliche Versicherung in Deutschland, die das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit absichert. Sie gehört zum Sozialversicherungssystem und wird durch die Beiträge der Versicherten finanziert. Die Pflegeversicherung wurde 1995 eingeführt und ist im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) verankert. Sie richtet sich an Menschen, die wegen Alter, Krankheit oder Behinderung auf Hilfe im Alltag angewiesen sind und deren Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde.
Leistungen und Leistungsbezüge: Seit Einführung der fünf Pflegegrade (Pflegegrad 1 bis 5) unterscheiden sich Art und
Beitrag, Finanzierung und Anspruch: Die Pflegeversicherung wird durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert; der gesetzlich
Verwaltung und Begutachtung: Die Leistungen werden von den Pflegekassen verwaltet. Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt