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Pflegeversicherung

Pflegeversicherung ist eine gesetzliche Versicherung in Deutschland, die das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit absichert. Sie gehört zum Sozialversicherungssystem und wird durch die Beiträge der Versicherten finanziert. Die Pflegeversicherung wurde 1995 eingeführt und ist im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) verankert. Sie richtet sich an Menschen, die wegen Alter, Krankheit oder Behinderung auf Hilfe im Alltag angewiesen sind und deren Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde.

Leistungen und Leistungsbezüge: Seit Einführung der fünf Pflegegrade (Pflegegrad 1 bis 5) unterscheiden sich Art und

Beitrag, Finanzierung und Anspruch: Die Pflegeversicherung wird durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert; der gesetzlich

Verwaltung und Begutachtung: Die Leistungen werden von den Pflegekassen verwaltet. Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt

Umfang
der
Unterstützung.
Pflegegradabhängig
können
Leistungen
als
Pflegesachleistungen
(in-
oder
ausländische
Pflege
durch
Fachkräfte),
Pflegegeld
(für
die
Pflege
durch
Angehörige
oder
private
Pflegepersonen)
oder
eine
Kombinationsleistung
gewährt
werden.
Zusätzlich
gibt
es
Leistungen
für
die
stationäre
Pflege
in
Einrichtungen,
Kurzzeitpflege,
Verhinderungspflege,
Entlastungsleistungen
sowie
Zuschüsse
zu
Wohnungsanpassungen
und
Hilfsmitteln.
Die
konkrete
Kombination
und
Höhe
der
Leistungen
richten
sich
nach
dem
festgestellten
Pflegegrad
und
individuellen
Bedarf.
festgelegte
Beitragssatz
bestimmt
die
Höhe
der
Abgaben.
Versichert
ist
in
der
Regel,
wer
der
gesetzlichen
Krankenversicherung
angehört.
Privat
Versicherte
können
eine
private
Pflegeversicherung
abschließen,
um
zusätzlichen
oder
anderen
Schutz
zu
erhalten.
Selbstständige
können
je
nach
Status
freiwillig
oder
privat
versichert
sein.
nach
einer
Begutachtung
durch
den
Medizinischen
Dienst
der
Krankenversicherung
bzw.
den
zuständigen
Begutachtungsdienst.
Der
festgestellte
Grad
bestimmt
Art
und
Umfang
der
Unterstützungsleistungen.