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Rechtsvorschrift

Eine Rechtsvorschrift ist eine normative Regel, die von einer zuständigen Rechtsordnung oder Behörde erlassen wird und Verhalten, Rechte und Pflichten festlegt. Der Begriff ist umfassend und schließt Gesetze, Verordnungen, Satzungen sowie ähnliche Rechtsnormen ein. Rechtsvorschriften sind für die Adressaten rechtlich verbindlich und bilden die Grundlage des Rechtsverkehrs.

Sie entstehen durch formell zuständige Gesetzgebungsorgane oder Behörden: Gesetze werden von Parlamenten beschlossen, Verordnungen von Regierungen

In der Hierarchie des Rechtsgebiets müssen Rechtsvorschriften mit höherrangigem Recht vereinbar sein, insbesondere mit der Verfassung.

Beispiele reichen von Gesetzesnormen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) über Verordnungen wie die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bis hin

oder
Verwaltungen
erlassen,
und
kommunale
Satzungen
gelten
auf
kommunaler
Ebene.
Rechtsvorschriften
werden
üblicherweise
in
amtlichen
Publikationen
bekannt
gemacht
und
treten
mit
dem
dort
festgelegten
Datum
in
Kraft.
Ihr
Inhalt
kann
den
räumlichen
Geltungsbereich,
die
Dauer,
Ausnahmen
und
Sanktionen
festlegen.
Unvereinbare
Vorschriften
können
für
nichtig
erklärt
werden.
Die
Auslegung
und
Anwendung
erfolgen
durch
Gerichte,
Verwaltungen
und
Rechtsanwender,
sodass
der
konkrete
Rechtsnorminhalt
in
der
Praxis
interpretiert
wird.
Die
Wirkung
einer
Rechtsvorschrift
besteht
darin,
Rechte
zu
begründen
oder
Pflichten
aufzuerlegen
und
gegebenenfalls
Rechtsfolgen
bei
Rechtsverletzungen
zu
bestimmen.
zu
Satzungen
der
Gemeinden.
Der
Begriff
dient
als
Oberbegriff
für
alle
bindenden
Rechtsnormen,
die
das
Rechtsleben
strukturieren.