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Rechtsverletzungen

Rechtsverletzungen sind die Verletzung oder Einschränkung rechtlich geschützter Rechte einer Person durch Handeln oder Unterlassen, das gegen geltendes Recht verstößt. Sie können von staatlichen Stellen wie Behörden oder Polizei, aber auch von privaten Akteuren begangen werden. Zu ihnen zählen Grundrechte, Eigentum, Privatsphäre und vertragliche Rechte.

Grundtypen sind staatliche Rechtsverletzungen, etwa willkürliche Eingriffe, Missachtung verfassungsrechtlicher Garantien oder Verletzungen des Verfahrensrechts, sowie private

Rechtsrahmen: In Deutschland schützen das Grundgesetz und die Verfassung die Grundrechte; internationale Standards wie die Europäische

Rechtsmittel: Betroffene können gerichtliche Klagen erheben, Widerspruch oder Beschwerde einlegen und in verfassungsrechtlichen Fragen die Verfassungsbeschwerde

Schutzmaßnahmen umfassen rechtsstaatliche Institutionen, unabhängige Gerichte, Zugang zu Rechtsberatung, Datenschutzbestimmungen und Anti-Diskriminierungsgesetze. Prävention und Aufklärung tragen

Rechtsverletzungen,
beispielsweise
Schadensersatzforderungen
aus
Verträgen
oder
Delikte
gegen
Eigentum.
Diskriminierung
aufgrund
von
Herkunft,
Geschlecht,
Religion
oder
Behinderung
gilt
ebenfalls
als
Rechtsverletzung,
weil
sie
die
Gleichbehandlung
antastet.
Menschenrechtskonvention
ergänzen
den
Schutz.
Zivilrechtliche
Ansprüche
ergeben
sich
aus
dem
Bürgerlichen
Gesetzbuch
(BGB)
und
spezialgesetzlichen
Normen.
Staatliche
Rechtsverletzungen
können
durch
Verwaltungsgerichte
oder
den
Verfassungsgerichtshof
gerichtlich
überprüft
werden.
anhängig
machen.
Ziel
ist
oft
Unterlassung,
Schadensersatz,
Wiederherstellung
des
Rechtszustandes
oder
Entschädigung
für
erlittene
Schäden.
dazu
bei,
Rechtsverletzungen
zu
verhindern,
während
Dokumentation
und
Meldestellen
Betroffenen
helfen,
Ansprüche
geltend
zu
machen.