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Schnittstellen

Eine Schnittstelle bezeichnet eine definierte Grenze zwischen zwei Subsystemen, an der Interaktion, Datenaustausch oder Koordination stattfindet. Sie legt fest, welche Informationen ausgetauscht werden, in welchem Format sie vorliegen und wer welche Aktionen ausführen darf. Ziel ist es, Kompatibilität und Interoperabilität zu ermöglichen, indem klare Verträge zwischen den Teilen geschaffen werden. Schnittstellen lassen sich nach Zweck unterscheiden, zum Beispiel als Mensch-Maschine-Schnittstelle (HMI), zwischen Systemen (APIs, Protokolle) oder zwischen Organisationen (Arbeitsabläufe, Geschäftsprozesse, EDI). Sie können mechanisch, elektrisch oder logistisch, in der Informationstechnik auch logisch oder softwareseitig realisiert werden.

Wichtige Eigenschaften sind syntaktische, semantische und pragmatische Interoperabilität, Spezifikationen, Versionierung, Sicherheit sowie Fehlermanagement und Zugriffsrechte. Typische

Im Designprozess werden Schnittstellen durch Spezifikationen, Verträge und Testverfahren stabilisiert und dokumentiert. Wichtig ist auch das

Beispiele
umfassen
Hardware-Schnittstellen
wie
USB,
PCIe
und
Ethernet,
sowie
Software-Schnittstellen
wie
Web-APIs
(REST,
GraphQL)
oder
Protokolle
wie
TCP/IP.
Datenformate
wie
JSON
oder
XML
dienen
der
Repräsentation
von
Informationen,
während
Adapter
und
Middleware
als
Vermittler
zwischen
ansonsten
inkompatiblen
Systemen
fungieren.
Schnittstellenmanagement:
ein
Katalog
von
Interfaces,
Governance,
Änderungsmanagement
und
Abwärtskompatibilität,
um
Migrationen
zu
erleichtern
und
langfristige
Interoperabilität
sicherzustellen.
Schnittstellen
sind
damit
zentrale
Bausteine
moderner
Informationssysteme,
Produktion
und
Organisation.