Schnittstellen
Eine Schnittstelle bezeichnet eine definierte Grenze zwischen zwei Subsystemen, an der Interaktion, Datenaustausch oder Koordination stattfindet. Sie legt fest, welche Informationen ausgetauscht werden, in welchem Format sie vorliegen und wer welche Aktionen ausführen darf. Ziel ist es, Kompatibilität und Interoperabilität zu ermöglichen, indem klare Verträge zwischen den Teilen geschaffen werden. Schnittstellen lassen sich nach Zweck unterscheiden, zum Beispiel als Mensch-Maschine-Schnittstelle (HMI), zwischen Systemen (APIs, Protokolle) oder zwischen Organisationen (Arbeitsabläufe, Geschäftsprozesse, EDI). Sie können mechanisch, elektrisch oder logistisch, in der Informationstechnik auch logisch oder softwareseitig realisiert werden.
Wichtige Eigenschaften sind syntaktische, semantische und pragmatische Interoperabilität, Spezifikationen, Versionierung, Sicherheit sowie Fehlermanagement und Zugriffsrechte. Typische
Im Designprozess werden Schnittstellen durch Spezifikationen, Verträge und Testverfahren stabilisiert und dokumentiert. Wichtig ist auch das