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Lieferung

Lieferung bezeichnet im Handels- und Kaufrecht den Vorgang, bei dem Waren vom Verkäufer dem Käufer übergeben werden, in der Regel gegen Zahlung des Kaufpreises. Dabei geht es um die Übertragung von Besitz und oft auch von Gefahr und Kosten. Die Lieferung bildet den zentralen Erfüllungsakt eines Kaufvertrags und ist eng verknüpft mit Begriffen wie Übergabe, Abnahme und Lieferschein.

Der Ablauf einer typischen Lieferung umfasst mehrere Schritte: Bestellung und Auftragsbestätigung, Kommissionierung und Verpackung der Ware,

Rechtlich unterscheidet sich der Risikotransfer von Fall zu Fall. Allgemein gilt: Das Risiko geht mit der Übergabe

Es gibt unterschiedliche Formen der Lieferung, darunter Lieferung frei Haus, Lieferung ab Werk oder Lieferung an

Durchführung
des
Versands,
Lieferung
an
den
Bestimmungsort
sowie
Abnahme
durch
den
Käufer.
Begleitend
wird
häufig
ein
Lieferschein
oder
eine
Rechnungssendung
erstellt,
und
bei
Sendungen
mit
Sendungsverfolgung
gibt
es
Tracking-Informationen
zum
Status
der
Lieferung.
der
Ware
an
den
Käufer
oder
an
den
Transportführer
über,
sofern
vertraglich
nichts
Abweichendes
geregelt
ist.
In
internationalen
Geschäften
regeln
Incoterms
(Internationale
Handelsbedingungen)
wie
Kosten,
Risiko
und
Versicherungspflichten
den
jeweiligen
Verantwortungsbereich
von
Verkäufer
und
Käufer.
eine
bestimmte
Lieferadresse.
Unabhängig
von
der
Form
spielen
Planung
von
Lieferterminen
oder
Lieferfristen,
Verpackungssicherheit,
Transportversicherung
und
korrekte
Versanddokumente
eine
erhebliche
Rolle.
Für
den
Empfang
der
Ware
ist
oft
eine
Abnahme
wichtig,
um
Gewährleistungs-
und
Reklamationsansprüche
zu
begründen.