Lieferung
Lieferung bezeichnet im Handels- und Kaufrecht den Vorgang, bei dem Waren vom Verkäufer dem Käufer übergeben werden, in der Regel gegen Zahlung des Kaufpreises. Dabei geht es um die Übertragung von Besitz und oft auch von Gefahr und Kosten. Die Lieferung bildet den zentralen Erfüllungsakt eines Kaufvertrags und ist eng verknüpft mit Begriffen wie Übergabe, Abnahme und Lieferschein.
Der Ablauf einer typischen Lieferung umfasst mehrere Schritte: Bestellung und Auftragsbestätigung, Kommissionierung und Verpackung der Ware,
Rechtlich unterscheidet sich der Risikotransfer von Fall zu Fall. Allgemein gilt: Das Risiko geht mit der Übergabe
Es gibt unterschiedliche Formen der Lieferung, darunter Lieferung frei Haus, Lieferung ab Werk oder Lieferung an