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Kaufvertrags

Kaufvertrags (Kaufvertrag) ist ein Rechtsgeschäft, durch das der Verkäufer dem Käufer eine Sache gegen Zahlung eines Kaufpreises übereignet. Er regelt die Pflichten der Vertragspartner, vor allem Lieferung bzw. Übergabe der Sache und Zahlung des Preises. Der Kaufvertrag kann sich auf bewegliche Sachen, aber auch auf Immobilien oder andere Gegenstände beziehen.

Entstehung und wesentliche Merkmale: Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande – Angebot und Annahme – oder

Übertragung von Eigentum und Risiko: Bei beweglichen Sachen erfolgt Eigentumsverschaffung nach dem Kauf und Übergabe (Übereignung

Gewährleistung und Haftung: Der Verkäufer haftet für Mängel zum Zeitpunkt der Übergabe. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche (nach

Besondere Regelungen: Im Fernabsatz oder bei Verbraucherverträgen bestehen Widerrufsrechte (z. B. 14-tägig) und spezielle Informationspflichten.

Siehe auch: BGB, Gewährleistung, Grundbuchordnung, Auflassung.

durch
konkludentes
Verhalten.
Die
Inhalte
umfassen
Gegenstand
der
Lieferung,
Preis,
Abnahmepflichten
sowie
den
Zeit-
und
Ort
der
Erfüllung.
Formvorschriften
sind
grundsätzlich
nicht
vorgeschrieben;
Ausnahmen
betreffen
bestimmte
Rechtsgeschäfte,
insbesondere
der
Immobilienkauf,
der
notariell
beurkundet
und
im
Grundbuch
eingetragen
werden
muss.
nach
§929
BGB)
in
Verbindung
mit
Besitzübergabe.
Das
Risiko
der
Gefahr
geht
gewöhnlich
mit
der
Übergabe
auf
den
Käufer
über
(Gefahrübergang,
§446
BGB).
Bei
Immobilienkäufen
erfolgt
der
Eigentumsübergang
erst
durch
Auflassung
und
Eintragung
im
Grundbuch,
beglaubigt
bzw.
notariell.
§434
ff.
BGB)
umfassen
Nacherfüllung,
Rücktritt,
Minderung
oder
Schadenersatz,
wobei
Fristen
und
Ausnahmen
je
nach
Vertragstyp,
Kaufgegenstand
und
Verbraucherkontext
variieren.