Kaufvertrags
Kaufvertrags (Kaufvertrag) ist ein Rechtsgeschäft, durch das der Verkäufer dem Käufer eine Sache gegen Zahlung eines Kaufpreises übereignet. Er regelt die Pflichten der Vertragspartner, vor allem Lieferung bzw. Übergabe der Sache und Zahlung des Preises. Der Kaufvertrag kann sich auf bewegliche Sachen, aber auch auf Immobilien oder andere Gegenstände beziehen.
Entstehung und wesentliche Merkmale: Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande – Angebot und Annahme – oder
Übertragung von Eigentum und Risiko: Bei beweglichen Sachen erfolgt Eigentumsverschaffung nach dem Kauf und Übergabe (Übereignung
Gewährleistung und Haftung: Der Verkäufer haftet für Mängel zum Zeitpunkt der Übergabe. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche (nach
Besondere Regelungen: Im Fernabsatz oder bei Verbraucherverträgen bestehen Widerrufsrechte (z. B. 14-tägig) und spezielle Informationspflichten.
Siehe auch: BGB, Gewährleistung, Grundbuchordnung, Auflassung.