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Lieferfristen

Lieferfristen bezeichnet im Handels- und Kaufrecht den Zeitraum, innerhalb dessen der Verkäufer dem Käufer die vertraglich geschuldte Ware oder Leistung zu liefern hat. Sie dienen der Planung, Klarheit und Risikoverteilung im Transport- und Beschaffungsprozess.

Unterschieden wird häufig zwischen festen Lieferfristen (Fixgeschäft), bei denen die Lieferung zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgen

Beginn und Lauf einer Frist: Der Fristbeginn ergibt sich aus dem Vertrag; bei fehlender Regelung aus der

Berechnung und Verzugsfolgen: Fristen rechnen in Kalenderzeit, es sei denn, der Vertrag legt ausdrücklich Werktage fest.

Besonderheiten und Praxis: In der Praxis sind Lieferfristen zentral für B2B- und B2C-Verträge, AGB-Klauseln und die

muss,
und
beweglichen
Fristen,
innerhalb
derer
der
Lieferzeitraum
liegt,
solange
der
Verkäufer
die
Lieferung
innerhalb
des
vereinbarten
Zeitfensters
anbieten
kann.
Teillieferungen
können
ebenfalls
vereinbart
werden,
wodurch
sich
mehrere
Fristen
oder
Teiltermine
ergeben.
Auftragsbestätigung
oder
dem
Datum
der
Bestellung.
Der
Fristlauf
endet
am
letzten
Tag
der
Frist;
Feiertage
und
Wochenenden
beeinflussen
den
Ablauf
nur,
wenn
der
Vertrag
dies
ausdrücklich
bestimmt.
Reicht
der
Verkäufer
die
Ware
trotz
Mahnung
nicht
rechtzeitig
ein,
gerät
er
in
Verzug.
Der
Käufer
kann
Nacherfüllung,
Rücktritt
oder
Schadensersatz
verlangen.
Bei
Fixgeschäften
kann
der
Käufer
zusätzlich
sofortige
Rechtsfolgen
wie
Rücktritt
oder
Schadenersatz
geltend
machen.
Lieferkettenplanung.
Eine
klare,
realistische
Formulierung
schützt
beide
Seiten
vor
Missverständnissen
und
Rechtsstreitigkeiten,
besonders
in
grenzüberschreitenden
oder
komplexen
Lieferketten.