Lieferfristen
Lieferfristen bezeichnet im Handels- und Kaufrecht den Zeitraum, innerhalb dessen der Verkäufer dem Käufer die vertraglich geschuldte Ware oder Leistung zu liefern hat. Sie dienen der Planung, Klarheit und Risikoverteilung im Transport- und Beschaffungsprozess.
Unterschieden wird häufig zwischen festen Lieferfristen (Fixgeschäft), bei denen die Lieferung zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgen
Beginn und Lauf einer Frist: Der Fristbeginn ergibt sich aus dem Vertrag; bei fehlender Regelung aus der
Berechnung und Verzugsfolgen: Fristen rechnen in Kalenderzeit, es sei denn, der Vertrag legt ausdrücklich Werktage fest.
Besonderheiten und Praxis: In der Praxis sind Lieferfristen zentral für B2B- und B2C-Verträge, AGB-Klauseln und die