vertraglich
Vertraglich ist ein Adjektiv aus dem Deutschen, das sich auf etwas bezieht, das aus einem Vertrag resultiert oder vertraglich festgelegt ist. Es beschreibt Rechte, Pflichten oder Vereinbarungen, die durch eine Willenserklärung der Vertragspartner zustande gekommen sind und rechtlich bindend sind.
Die Wortherkunft leitet sich von Vertrag und dem Suffix -lich ab, analog zum englischen contractual. Im juristischen
Im Zivilrecht dienen vertragliche Vereinbarungen dazu, konkrete Rechte und Pflichten festzulegen, etwa Zahlungsbedingungen, Lieferfristen oder Haftung
Beispiele für vertragliche Regelungen sind vertragliche Kündigungsfristen, vertragliche Haftung, vertragliche Zahlungsbedingungen oder vertragliche Leistungsversprechen. Der Begriff