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vertraglich

Vertraglich ist ein Adjektiv aus dem Deutschen, das sich auf etwas bezieht, das aus einem Vertrag resultiert oder vertraglich festgelegt ist. Es beschreibt Rechte, Pflichten oder Vereinbarungen, die durch eine Willenserklärung der Vertragspartner zustande gekommen sind und rechtlich bindend sind.

Die Wortherkunft leitet sich von Vertrag und dem Suffix -lich ab, analog zum englischen contractual. Im juristischen

Im Zivilrecht dienen vertragliche Vereinbarungen dazu, konkrete Rechte und Pflichten festzulegen, etwa Zahlungsbedingungen, Lieferfristen oder Haftung

Beispiele für vertragliche Regelungen sind vertragliche Kündigungsfristen, vertragliche Haftung, vertragliche Zahlungsbedingungen oder vertragliche Leistungsversprechen. Der Begriff

Sprachgebrauch
wird
vertraglich
verwendet,
um
zwischen
vertraglichen
und
gesetzlichen
Bestimmungen
zu
unterscheiden.
Vertragliche
Regelungen
entstehen
durch
die
Vereinbarung
der
Parteien
und
gelten
neben
den
einschlägigen
Normen
des
Gesetzes.
bei
Vertragsverletzungen.
Die
Durchsetzung
richtet
sich
nach
dem
Inhalt
des
Vertrags
und
kann
bei
Streit
vor
Gerichten
geprüft
werden.
Vertragliche
Pflichten
können
ausdrücklich
beschrieben
oder
sich
aus
stillschweigenden
oder
konkludenten
Vereinbarungen
ergeben.
betont
die
Rechtsnatur
der
Regelungen
als
vertraglich
verpflichtet,
im
Gegensatz
zu
gesetzlichen
Verpflichtungen,
die
unabhängig
von
einem
Vertrag
gelten.
Siehe
auch
Vertragsrecht,
Vertragsparteien,
gesetzliche
Verpflichtungen.