Willenserklärung
Willenserklärung bezeichnet im Zivilrecht eine Willensäußerung, die darauf abzielt, rechtliche Folgen herbeizuführen. Sie ist die zentrale Voraussetzung für Rechtsgeschäfte wie Verträge, einseitige Verpflichtungen oder Rechtsfolgen durch Dritte. Ohne eine Willenserklärung entstehen meist keine rechtlichen Verpflichtungen.
Sie besteht aus zwei Elementen: dem Willen (Wille, die Rechtsfolge herbeizuführen) und der Erklärung (die empfangsbedürftig
Beispiele für typische Willenserklärungen sind Angebot und Annahme im Rahmen eines Vertragsabschlusses, einseitige Erklärungen wie Kündigungen
Gültigkeit und Schutzmechanismen: Die Wirksamkeit hängt von Geschäftsfähigkeit, rechtlicher Willensfreiheit und Zugang ab. Willenserklärungen können anfechtbar
Insgesamt dient die Willenserklärung dazu, den Willen einer Person rechtlich bindend nach außen sichtbar zu machen