Rechtswirkungen
Rechtswirkungen bezeichnet in der Rechtswissenschaft die konkreten rechtlichen Folgen, die aus einer Norm, einem Rechtsakt oder einer richterlichen Entscheidung resultieren. Sie bestimmen, wie sich Rechtsverhältnisse verändern, welche Rechte entstehen, welche Pflichten sich ergeben und wie Rechtsmittel oder Rechtsfolgen geltend gemacht werden können. Rechtswirkungen stehen damit in der Regel in direktem Bezug zur Rechtsordnung und zu den jeweiligen Normen.
Man unterscheidet häufig unmittelbar wirkende Rechtswirkungen von mittelbar wirkenden. Unmittelbare Rechtswirkungen treten direkt aus der Norm
In verschiedenen Rechtsgebieten zeigen sich unterschiedliche Formen von Rechtswirkungen. Im Zivilrecht schaffen Verträge und andere Rechtsgeschäfte
Die Beurteilung der Rechtswirkungen umfasst auch zeitliche oder räumliche Geltung, das Inkrafttreten und mögliche Rückwirkungsfragen. Weiterhin