Verwaltungsakte
Verwaltungsakt ist ein zentraler Begriff des deutschen Verwaltungsrechts. Es handelt sich um eine hoheitliche, einzelfallbezogene Entscheidung einer Verwaltungsbehörde, die im Außenverhältnis unmittelbar Rechtsfolgen herbeiführt. Typische Merkmale sind die Einseitigkeit der Maßnahme, die Forderung einer Rechtsgrundlage, die Bestimmtheit der Adressatin oder des Adressaten sowie die konkrete Durchsetzbarkeit der Entscheidung.
Ein Verwaltungsakt richtet sich gegen eine bestimmte Person, eine Gruppe oder einen konkreten Fall und zielt
Verwaltungsakte unterliegen dem Verwaltungsverfahren und beinhalten in der Regel eine Begründung, Hinweise zu Rechtsbehelfen und eine
In der Praxis finden sich Verwaltungsakte in Bereichen wie Genehmigungen (z. B. Baugenehmigungen), Bescheiden über Steuern,