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Rechtsstellung

Rechtsstellung ist ein juristischer Fachbegriff, der den rechtlichen Stand einer Person, Sache oder Rechtsgemeinschaft innerhalb eines Rechtsordnungssystem beschreibt. Sie umfasst das Repertoire an Rechten und Pflichten, die aus einer bestimmten Rechtsbeziehung resultieren, sowie die damit verbundenen Schutz-, Vertretungs- und Beschränkungsmechanismen. Die Rechtsstellung ist kontextabhängig: Sie kann sich je nach Rechtsgebiet, Einzelfall oder Rechtsordnung unterscheiden und sich durch neue Gesetze oder veränderte Tatsachen ändern.

Die Rechtsstellung bestimmt unter anderem, wer Rechte besitzen oder Durchsetzen darf, wer Verträge schließen kann, wer

Beispiele für Anwendungsbereiche sind das Arbeitsrecht (Rechtsstellung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber), das Mietrecht (Rechtsstellung des

See also: Rechtsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit, Rechtsverhältnis, Rechtsordnung.

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vertreten
werden
kann
oder
wer
bestimmten
Pflichten
unterliegt.
Sie
wird
häufig
in
Abgrenzungen
wie
Rechtsfähigkeit,
Geschäftsfähigkeit
und
Rechtsverhältnissen
sichtbar.
So
hat
eine
natürliche
Person
grundsätzlich
Rechtsfähigkeit,
während
die
Geschäftsfähigkeit
ihre
Fähigkeit
betrifft,
rechtswirksame
Willenserklärungen
abzugeben.
Gleiches
gilt
für
juristische
Personen,
deren
Rechtsstellung
durch
ihre
organisatorische
Struktur
festgelegt
wird.
Mieters),
das
Familienrecht
(Rechtsstellung
von
Ehegatten
oder
Kindern)
oder
das
Insolvenzrecht
(Rechtsstellung
des
Gläubigers
bzw.
Schuldners).
In
der
Rechtswissenschaft
wird
der
Begriff
oft
verwendet,
um
Unterschiede
zwischen
Beteiligten,
Institutionen
oder
Gegenständen
innerhalb
eines
Rechtsrahmens
zu
beschreiben.