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Einzelfall

Einzelfall bezeichnet in der deutschen Sprache einen einzelnen, nicht verallgemeinernden Fall. Der Begriff wird sowohl im Alltag als auch in Wissenschaften verwendet, um eine spezifische Situation, ein einzelnes Beispiel oder einen einzelnen Patienten, Betroffenen oder Vorfall zu kennzeichnen. Gegenüber generalisierten Regelungen dient der Einzelfall oft der Beschreibung der konkreten Umstände oder der Prüfung, ob allgemeine Schlüsse auf ihn anwendbar sind.

In Rechts- und Verwaltungskontexten wird der Ausdruck häufig in Verbindung mit der Redewendung im Einzelfall verwendet.

In der Wissenschaft dient der Einzelfall als Gegenstand bestimmter Forschungsmethoden, insbesondere der Fallstudie oder der Einzelfallanalyse.

Kritisch ist, dass Einzelfells schilderungen leicht zu Verallgemeinerungen verleiten können, wenn sie fälschlich als repräsentativ gelten.

Siehe auch: Fallstudie, Fallanalyse, Einzelfallstudie, Generalisierung.

Dort
bedeutet
er,
dass
Entscheidungen
auf
Grundlage
der
individuellen
Gegebenheiten
getroffen
werden,
statt
automatisch
nach
einer
allgemeinen
Regel
vorzugehen.
Einzelfallprüfungen
spielen
eine
Rolle
bei
Ermessensentscheidungen,
Verhältnismäßigkeitsabwägungen
und
beim
Rechtsfolgewiderstreit.
Solche
Arbeiten
liefern
detaillierte
Einblicke
in
komplexe
Sachverhalte,
weisen
jedoch
begrenzte
Allgemeingültigkeit
auf.
Sie
dienen
oft
der
Hypothesengenerierung,
der
Theorieprüfung
oder
der
Behandlungsplanung
im
klinischen
Kontext.
Gute
Praxis
trennt
daher
das
konkrete
Beispiel
von
allgemeinen
Mustern
oder
Gesetzmäßigkeiten
und
bewertet
die
Übertragung
auf
andere
Fälle
entsprechend
vorsichtig.