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Insolvenzrecht

Insolvenzrecht bezeichnet den Teil des Zivil- und Wirtschaftsrechts, der die Behandlung zahlungsunfähiger oder überschuldeter Schuldner regelt. Ziel ist es, Gläubigerinteressen zu wahren, Vermögenswerte möglichst effizient zu verwerten, eine geordnete Abwicklung zu ermöglichen oder eine Sanierung des Schuldners zu fördern. In Deutschland wird dieses Rechtsgebiet vorwiegend durch die Insolvenzordnung (InsO) sowie ergänzende Vorschriften geregelt; ähnliche Regelungen existieren in anderen deutschsprachigen Ländern.

Der rechtliche Rahmen umfasst Verfahren, die vom Insolvenzgericht eröffnet werden. Beteiligte sind der Schuldner, die Gläubiger,

Grundtypen des Verfahrens sind die Liquidation der Vermögenswerte zur Befriedigung der Gläubiger oder die Sanierung des

Wesentliche Elemente des Systems umfassen Anfechtung zugunsten der Gläubiger, die Bildung der Insolvenzmasse, die Rolle des

der
Insolvenzverwalter
oder
Treuhänder
sowie
ggf.
ein
Gläubigerausschuss.
Wesentliche
Instrumente
sind
die
Bildung
einer
Insolvenzmasse
aus
dem
Vermögen
des
Schuldners,
die
Sicherung
und
Verwertung
dieser
Masse
sowie
die
Verteilung
der
Erlöse
nach
einem
gesetzlich
festgelegten
Vorrangprinzip.
Je
nach
Fall
können
auch
Maßnahmen
zur
Sanierung
geprüft
werden.
Unternehmens
durch
einen
Insolvenzplan
oder
eine
Eigenverwaltung,
gegebenenfalls
unter
Aufsicht
eines
Sachwalters
oder
Insolvenzverwalters.
Im
Bereich
der
Verbraucherinsolvenz
besteht
regelmäßig
der
Weg
zur
Restschuldbefreiung
nach
einer
gewissen
Wohlverhaltensphase,
wodurch
dem
Schuldner
nach
Abschluss
des
Verfahrens
ein
Großteil
verbleibender
Verbindlichkeiten
erlassen
wird.
Insolvenzverwalters
sowie
die
Reformmöglichkeiten
durch
Pläne,
Vergleich
oder
Sanierungsmaßnahmen.
Internationale
Bezüge
bestehen
durch
EU-Vorschriften
zur
grenzüberschreitenden
Insolvenz,
die
Zusammenarbeit
und
Anerkennung
von
Entscheidungen
erleichtern.