Insolvenzrecht
Insolvenzrecht bezeichnet den Teil des Zivil- und Wirtschaftsrechts, der die Behandlung zahlungsunfähiger oder überschuldeter Schuldner regelt. Ziel ist es, Gläubigerinteressen zu wahren, Vermögenswerte möglichst effizient zu verwerten, eine geordnete Abwicklung zu ermöglichen oder eine Sanierung des Schuldners zu fördern. In Deutschland wird dieses Rechtsgebiet vorwiegend durch die Insolvenzordnung (InsO) sowie ergänzende Vorschriften geregelt; ähnliche Regelungen existieren in anderen deutschsprachigen Ländern.
Der rechtliche Rahmen umfasst Verfahren, die vom Insolvenzgericht eröffnet werden. Beteiligte sind der Schuldner, die Gläubiger,
Grundtypen des Verfahrens sind die Liquidation der Vermögenswerte zur Befriedigung der Gläubiger oder die Sanierung des
Wesentliche Elemente des Systems umfassen Anfechtung zugunsten der Gläubiger, die Bildung der Insolvenzmasse, die Rolle des