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Rechtsverhältnissen

Rechtsverhältnisse bezeichnet die rechtliche Beziehung zwischen Rechtssubjekten, die durch Gesetze oder durch Rechtsgeschäfte begründet wird und in der Rechte, Pflichten oder andere Rechtsfolgen zueinander auftreten. Sie ordnen das Verhältnis der Beteiligten in juristischen Begriffen und bestimmen, wie Ansprüche entstanden, erfüllt oder durchgesetzt werden können.

Typischerweise bestehen Rechtsverhältnisse aus drei Elementen: den beteiligten Subjekten (natürliche oder juristische Personen), dem Gegenstand oder

Beispiele geben das Vertragsverhältnis (Verträge wie Kauf, Miete, Arbeitsvertrag), das gesetzliche Rechtsverhältnis (etwa Haftung aus unerlaubter

Im Rechtsweg schützen Gerichte die Durchsetzung von Rechtsverhältnissen und klären Streitfragen; die Praxis unterscheidet zudem zwischen

Zweck
des
Verhältnisses
und
den
Rechtsfolgen,
die
sich
daraus
ergeben
(Pflichten,
Ansprüche,
Nutzungsrechte).
Der
Inhalt
wird
durch
Rechtsnormen,
Verträge
oder
gerichtliche
Entscheidungen
festgelegt.
Handlung,
Unterhaltspflichten)
sowie
verschiedene
spezielle
Formen
im
Privatrecht
(Schuldverhältnisse,
Eigentumsverhältnisse).
Rechtsverhältnisse
können
sich
durch
Erfüllung,
Aufhebung,
Kündigung,
Verfügung
über
Rechte
oder
durch
Zuweisung
von
Rechten
verändern
oder
enden.
zivilrechtlichen
und
öffentlich-rechtlichen
Rechtsverhältnissen,
wobei
letztere
häufig
gesetzlich
bestimmte
Beziehungen
zwischen
Staat
und
Bürger
regeln.