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Unterhaltspflichten

Unterhaltspflichten sind gesetzliche Verpflichtungen zur finanziellen Unterstützung von Angehörigen oder anderen unterhaltsberechtigten Personen. Sie dienen dem sozialen Ausgleich und der Gewährleistung wirtschaftlicher Subsistenz in Familienstrukturen.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gliedern sich Unterhaltspflichten grundsätzlich in Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und Elternunterhalt. Kindesunterhalt richtet

Ehegattenunterhalt umfasst Trennungsunterhalt während der Ehescheidungszeit und nachehelichen Unterhalt nach der Scheidung. Er richtet sich nach

Elternunterhalt bezieht sich auf die Unterhaltsverpflichtung erwachsener Kinder gegenüber bedürftigen Eltern, soweit die Eltern nicht selbst

Durchsetzung und Anpassung: Unterhaltspflichten entstehen durch Gesetz, gerichtliche Entscheidung oder vertragliche Vereinbarungen. Zuwiderhandlungen können durch das

sich
in
erster
Linie
nach
dem
Bedarf
des
Kindes
und
der
finanziellen
Leistungsfähigkeit
der
Eltern;
beide
Elternteile
sind
verpflichtet,
ihren
Nachwuchs
so
zu
unterstützen,
bis
die
elterliche
Verantwortung
endet
oder
das
Kind
eigenständig
für
seinen
Lebensunterhalt
sorgt.
Die
Höhe
wird
u.
a.
durch
Tabellenwerke
wie
die
Düsseldorfer
Tabelle
bestimmt
und
richtet
sich
nach
Alter,
Bedarf
und
Einkommen
der
Unterhaltspflichtigen.
der
Dauer
der
Ehe,
den
Lebensverhältnissen,
dem
Alter
und
der
Leistungsfähigkeit
beider
Partner.
Das
Gericht
prüft,
ob
ein
Anspruch
besteht,
wie
lange
er
besteht
und
ob
Unterhalt
durch
eine
Wiederherstellung
der
Erwerbsfähigkeit
reduziert
oder
beendet
werden
kann.
ausreichend
finanziell
versorgt
sind.
Die
Prüfung
erfolgt
anhand
der
Vermögens-
und
Einkommensverhältnisse
der
Kinder;
Kinder
müssen
nur
in
dem
Maß
helfen,
wie
es
ihnen
möglich
ist,
ohne
die
eigene
Familie
zu
gefährden.
Familiengericht
durch
Zahlungsanordnungen,
Vollstreckung
oder
Lohnpfändung
sanktioniert
werden.
Unterhalt
kann
auf
Antrag
neu
berechnet
oder
angepasst
werden,
etwa
bei
Änderung
der
Einkünfte.