Unterhaltspflichten
Unterhaltspflichten sind gesetzliche Verpflichtungen zur finanziellen Unterstützung von Angehörigen oder anderen unterhaltsberechtigten Personen. Sie dienen dem sozialen Ausgleich und der Gewährleistung wirtschaftlicher Subsistenz in Familienstrukturen.
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gliedern sich Unterhaltspflichten grundsätzlich in Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und Elternunterhalt. Kindesunterhalt richtet
Ehegattenunterhalt umfasst Trennungsunterhalt während der Ehescheidungszeit und nachehelichen Unterhalt nach der Scheidung. Er richtet sich nach
Elternunterhalt bezieht sich auf die Unterhaltsverpflichtung erwachsener Kinder gegenüber bedürftigen Eltern, soweit die Eltern nicht selbst
Durchsetzung und Anpassung: Unterhaltspflichten entstehen durch Gesetz, gerichtliche Entscheidung oder vertragliche Vereinbarungen. Zuwiderhandlungen können durch das