Rechtsverhältnisse
Rechtsverhältnis ist ein zivilrechtlicher Grundbegriff, der die rechtliche Beziehung zwischen Rechtssubjekten beschreibt: natürlichen oder juristischen Personen sowie anderen Trägern von Rechten. Aus einem Rechtsverhältnis ergeben sich Rechte und Pflichten, deren Umfang und Gegenstand durch Rechtsnormen festgelegt sind. Es handelt sich um eine normative Bindung, die über bloßen Besitz oder Verfügungsbefugnis hinausgeht.
Es entsteht entweder durch ein Rechtsgeschäft (z. B. Vertrag oder einseitige Willenserklärung) oder durch rechtliche Tatsachen
Zu den Bestandteilen gehören die beteiligten Subjekte, der konkrete Rechtsinhalt und die daraus resultierenden Rechte und
Häufige Beispiele sind vertragliche Rechtsverhältnisse wie Kauf-, Miet-, Arbeits- und Dienstverträge; deliktische Rechtsverhältnisse, etwa Schadensersatz wegen
In der Praxis dient der Begriff dazu, private Rechtsbeziehungen systematisch zu erfassen. Rechtsverhältnisse bilden die Grundlage