Dienstverträge
Dienstverträge sind Verträge, durch die sich eine Partei verpflichtet, dem anderen eine Dienstleistung zu erbringen und dafür eine Vergütung zu leisten. Typische Merkmale sind eine persönliche, fachkundige Leistung durch den Dienstleistenden und der Umstand, dass der Erfolg der Tätigkeit nicht zwingend geschuldet ist; der Dienstleistende soll die Leistung fachgerecht ausführen. Rechtsgrundlagen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als grundlegende Vertragsform neben Werk- und Arbeitsverträgen.
Abgrenzung: Beim Werkvertrag steht der Erfolg der Arbeit im Vorder, zum Beispiel die Herstellung oder Reparatur
Inhalte: Üblicherweise regeln Dienstverträge den Leistungsumfang, Ort und Zeitpunkt der Erbringung, Maßstäbe für die Qualität, Vergütung
Haftung und Rechtsfolgen: Bei mangelhafter oder verspäteter Leistung können Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche entstehen. Allgemeine Vertragsrechte sowie