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Dienstverträge

Dienstverträge sind Verträge, durch die sich eine Partei verpflichtet, dem anderen eine Dienstleistung zu erbringen und dafür eine Vergütung zu leisten. Typische Merkmale sind eine persönliche, fachkundige Leistung durch den Dienstleistenden und der Umstand, dass der Erfolg der Tätigkeit nicht zwingend geschuldet ist; der Dienstleistende soll die Leistung fachgerecht ausführen. Rechtsgrundlagen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als grundlegende Vertragsform neben Werk- und Arbeitsverträgen.

Abgrenzung: Beim Werkvertrag steht der Erfolg der Arbeit im Vorder, zum Beispiel die Herstellung oder Reparatur

Inhalte: Üblicherweise regeln Dienstverträge den Leistungsumfang, Ort und Zeitpunkt der Erbringung, Maßstäbe für die Qualität, Vergütung

Haftung und Rechtsfolgen: Bei mangelhafter oder verspäteter Leistung können Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche entstehen. Allgemeine Vertragsrechte sowie

einer
Sache.
Beim
Arbeitsvertrag
fehlt
meist
die
Unabhängigkeit
des
Auftragnehmers
und
es
besteht
ein
Subordinationsverhältnis.
Dienstverträge
können
zwischen
Privatpersonen
oder
Unternehmen
geschlossen
werden
und
richten
sich
auf
die
Erbringung
einer
Dienstleistung,
nicht
auf
das
Herbeiführen
eines
bestimmten
Erfolgs.
und
Abrechnung,
Abnahme
sowie
Geheimhaltung.
Die
Parteien
können
Befristung
und
Kündigungsfristen
vereinbaren.
Die
persönliche
Leistungspflicht
besteht
grundsätzlich;
eine
Delegation
der
Leistung
ist
nur
zulässig,
wenn
der
Vertrag
dies
ausdrücklich
erlaubt.
Der
Auftraggeber
muss
Mitwirkungspflichten
erfüllen,
etwa
Informationen
oder
Hilfsmittel
bereitstellen.
spezielle
Vorschriften
zur
Haftung
kommen
zur
Anwendung.
Beispiele
für
Dienstverträge
sind
Beratungs-,
Rechts-,
Übersetzungs-,
Reinigungs-
oder
IT-Dienstleistungen.