Home

Vertragsrechte

Vertragsrechte, im allgemeinen auch Vertragsrecht genannt, bezeichnet das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsbeziehungen aus Verträgen regelt. Es umfasst die Entstehung von Verträgen, ihren Inhalt, ihre Auslegung und etwaige Änderungen, sowie die Erfüllung und Beendigung von Verpflichtungen. Bei Störungen der Leistung greifen Rechtsfolgen wie Rücktritt, Schadensersatz oder Gewährleistung ein.

Zentrale Prinzipien sind die Vertragsfreiheit und die Willensbindung der Parteien, die durch Geschäftsfähigkeit, Formvorschriften und Treu

Inhalt eines Vertrags können Leistungs- und Gegenleistungsansprüche, Nebenpflichten (z. B. Geheimhaltung, Rücksichtnahme) sowie Risikoverteilung umfassen. Leistungsstörungen,

Verträge enden durch Erfüllung, Aufhebung, Rücktritt, Kündigung oder Anfechtung. Besondere Vertragsarten (Kauf-, Miet-, Werk-, Arbeitsverträge) folgen

und
Glauben
flankiert
werden.
In
vielen
Rechtsordnungen
wird
ein
Vertrag
durch
Angebot
und
Annahme
geschlossen;
in
schriftlicher
Form
oder
notarielle
Beurkundung
können
zusätzliche
Voraussetzungen
gelten,
besonders
bei
sicherheitsrelevanten
oder
hochpreisigen
Verträgen.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
bedürfen
oft
besonderer
Kontrolle,
um
Benachteiligungen
zu
verhindern.
etwa
Nichterfüllung,
Schlechterfüllung
oder
Verzug,
lösen
Rechtsfolgen
aus,
darunter
Nachbesserung,
Minderung,
Rücktritt
oder
Schadensersatz.
Die
Gewährleistung
und
gesetzliche
oder
vertragliche
Haftung
regeln
die
Ansprüche
bei
Mängeln
oder
Unmöglichkeit
der
Leistung.
jeweils
spezifischen
Regeln.
Verknüpfungen
mit
anderen
Rechtsgebieten,
etwa
Sicherheiten
(Pfand,
Bürgschaft)
oder
internationales
Privatrecht
(bei
grenzüberschreitenden
Verträgen),
prägen
das
Vertragsrecht
in
der
Praxis.