Vertragsrechte
Vertragsrechte, im allgemeinen auch Vertragsrecht genannt, bezeichnet das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsbeziehungen aus Verträgen regelt. Es umfasst die Entstehung von Verträgen, ihren Inhalt, ihre Auslegung und etwaige Änderungen, sowie die Erfüllung und Beendigung von Verpflichtungen. Bei Störungen der Leistung greifen Rechtsfolgen wie Rücktritt, Schadensersatz oder Gewährleistung ein.
Zentrale Prinzipien sind die Vertragsfreiheit und die Willensbindung der Parteien, die durch Geschäftsfähigkeit, Formvorschriften und Treu
Inhalt eines Vertrags können Leistungs- und Gegenleistungsansprüche, Nebenpflichten (z. B. Geheimhaltung, Rücksichtnahme) sowie Risikoverteilung umfassen. Leistungsstörungen,
Verträge enden durch Erfüllung, Aufhebung, Rücktritt, Kündigung oder Anfechtung. Besondere Vertragsarten (Kauf-, Miet-, Werk-, Arbeitsverträge) folgen